Ein Auto ist in vielen Fällen unverzichtbar - auch für Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld. Etwa, wenn man zu einer Arbeitsstelle nicht ohne Auto kommt oder wenn für einen möglichen Job ein Wagen nötig ist.
„Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt“, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was aber genau bedeutet „angemessen“? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie viele Menschen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben
- Ob dort möglicherweise mehrere Autos zur Verfügung stehen
- Wann ein Fahrzeug gekauft wurde
Und es gibt eine klare Wertgrenze, unterhalb derer ein Auto auf jeden Fall nicht angerechnet wird: Würde ein Wagen bei einem Verkauf weniger als 15.000 Euro einbringen, gilt er laut dem Bundesministerium von vornherein als angemessen.
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