Kampfjet-Tieffluggebiet im Kreis Ansbach reaktiviert: Die wichtigsten Antworten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.12.2025 14:20

Kampfjet-Tieffluggebiet im Kreis Ansbach reaktiviert: Die wichtigsten Antworten

Die Area 7 ist reaktiviert worden und sorgt im Landkreis Ansbach künftig wieder für tieffliegende Kampfjets. (Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa)
Die Area 7 ist reaktiviert worden und sorgt im Landkreis Ansbach künftig wieder für tieffliegende Kampfjets. (Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa)
Die Area 7 ist reaktiviert worden und sorgt im Landkreis Ansbach künftig wieder für tieffliegende Kampfjets. (Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa)

Seit dem 27. November ist das militärische Tieffluggebiet LFA 7 wieder aktiviert – und damit auch jene Zone, die Teile Westmittelfrankens umfasst. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem eins: Über der Region können künftig wieder deutlich häufiger Kampfjets der Luftwaffe im Tiefflug unterwegs sein.

Teilweise werden diese Übungsflüge nur rund 75 Meter über dem Boden stattfinden. Es gibt insgesamt bundesweit sieben „Low-Flight-Areas”, Die Area 7 ist die einzige in Süddeutschland. Neben den Landkreisen Roth und Weißenburg-Gunzenhausen ist in Mittelfranken auch der Landkreis Ansbach in Teilen betroffen. Grob beschrieben liegt die Zone südlich von Schnelldorf, Ansbach und Neuendettelsau.

Wann wird geflogen – und wie oft?

Trainingsflüge finden während der Woche tagsüber statt, meist in zwei Zeitfenstern: vormittags von 9 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 17 Uhr. Laut Bundeswehr ist vorgesehen, dass jede Low-Flight-Area im Regelfall nur einmal pro Woche aktiv genutzt wird. Die Kampfpiloten dürfen für höchstens zwei Minuten auf 75 Meter absinken, bevor sie wieder auf ihre normale Flughöhe zurückkehren.

Die Planungszeit läuft kurzfristig. Zwar werden Übungen häufig ein bis zwei Wochen im Voraus reserviert, verlässliche öffentliche Vorankündigungen gibt es aber nicht, da die Kommandobehörde der Bundeswehr letztlich tagesaktuell entscheidet. Für die Bevölkerung heißt das: Es kann gelegentlich laut werden, und man erfährt es meistens erst, wenn die Jets am Himmel sind.

Zwei Eurofighter-Kampfjets erschreckten bei einem Flug über Herrieden im Oktober etliche Anwohnende. (Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Zwei Eurofighter-Kampfjets erschreckten bei einem Flug über Herrieden im Oktober etliche Anwohnende. (Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

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Was heißt das für Hobbyflieger und Drohnen?

Der zivile Flugverkehr soll laut Bundeswehr so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Wer privat fliegt, muss sich jedoch vor dem Start über die Deutsche Flugsicherung und den Fluginformationsdienst (FIS) informieren, ob militärischer Verkehr stattfindet oder Einschränkungen bestehen. Diese Informationspflicht liegt bei den Pilotinnen und Piloten selbst.

Laut einer Sprecherin des Luftfahramtes der Bundeswehr ist die Area 7 kein geschützter oder kontrollierter Luftraum. Das heißt, es gelten für alle die allgemeinen Sichtflugregeln und damit die Ausweichregeln nach dem Prinzip „See and Avoid” (Sehen und Vermeiden). Eine Sperrung kann jedoch durch eine TRA erfolgen. Das steht für Temporary Reserved Airspace, also ein zeitweise reservierter Luftraum, den die Bundeswehr bei der Deutschen Flugsicherung beantragen kann. Dann ist der Luftraum für den zivilen Flugverkehr – auch Drohnen – gesperrt.

Was bedeutet es für die Menschen am Boden?

Für Bürgerinnen und Bürger in der Region wird es geräuschintensiv: Eurofighter in 75 Meter Höhe sind laut und auch Vibrationen sind nicht ausgeschlossen. Die Routen ändern sich von Tag zu Tag, damit sich die Belastung verteilt. Städte, Industriegebiete und Naturschutzzonen werden nach Möglichkeit umflogen, laut der Bundeswehr lasse sich das aber nicht immer vermeiden.


René Chlopotowski
René Chlopotowski
Volontär
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