Eine Prise Meersand, eine Flasche landestypische Spirituose oder das gefälschte Fußballtrikot: Urlaubsrückkehrer bringen gerne Souvenirs ihrer Reise mit nach Hause. Doch was im Ausland als schönes Andenken verkauft wird, kann bei der Rückreise zum Problem werden - immerhin können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) aufmerksam.
Hierauf sollten Sie achten:
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