Die Zahl der Verwaltungsvorschriften ist in Bayern deutlich reduziert worden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 strichen die Ministerien nach Angaben der Staatskanzlei 519 entsprechende Vorschriften. Verglichen zum Beginn der Legislaturperiode entspreche dies einer Reduzierung von mehr als 15 Prozent. Staatskanzleichef Florian Herrmann sprach von einem „vollen Erfolg“, die notwendige Dynamik sei in allen Ministerien angekommen.
Unter Verwaltungsvorschriften versteht man untergesetzliche Regelungen und Bestimmungen, die aus den Ministerien meist an Behörden gerichtet sind. Im Juni 2024 hatte das Kabinett beschlossen, bis Ende 2024 mindestens zehn Prozent der Verwaltungsvorschriften abzubauen. Stand 1. Januar 2025 gab es in Bayern noch 2.867 Verwaltungsvorschriften. Zudem gilt im Freistaat bis Ende 2026 ein Moratorium, welches neue Verwaltungsvorschriften verhindern soll.
Auch die Zahl der Gesetze in Bayern sei, so Herrmann, seit 2002 kontinuierlich gesunken: „Wir hatten also 2002 den Höchststand von 321 Gesetzen und mittlerweile sind es nur noch 242.“ Die Zahl der Rechtsverordnungen sei auch deutlich gesunken - von 1.209 Rechtsverordnungen im Jahr 2002 auf 530.
Dazu passend hat das Kabinett nach den Worten Herrmanns auch das dritte Modernisierungsgesetz in die Verbandsanhörung gegeben. Es soll die Entbürokratisierung weiter voranbringen. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Nachweispflichten im Zuwendungsrecht reduziert werden - zunächst in Form eines auf fünf Jahre angelegten Verwaltungsversuchs.
Für Kleinförderungen bis 10.000 Euro und Kommunalförderungen von bis zu 100.000 Euro sind keine Nachweise über die Verwendung des Geldes mehr erforderlich. Stattdessen soll es nur noch Stichproben bei mindestens 10 Prozent der Förderempfänger geben.
Auch Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen sind betroffen: Die Grenzwerte für die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen sowie bei der Inanspruchnahme von Biotopen würden „angemessen erhöht“, wie die Staatskanzlei mitteilte. Das EU-Recht erlaube die Änderungen, Ziel sei es, Abläufe zu beschleunigen.
Auch die Bayerische Luftreinhalteverordnung („Baumaschinen-Verordnung“) soll durch das neue Gesetz ersatzlos gestrichen werden. Die Regelung definiert Grenzwerte für Feinstaub und Lärm von Maschinen. Laut Herrmann hat die Regelung keinen Nutzen, da neue Maschinen ohnehin niedrigere Emissionen hätten als die Vorschrift definiere.
Wie kürzlich bereits angekündigt, soll auch das Baurecht entschlackt werden - etwa durch weniger Auflagen bei der vorbeugenden Feuerbeschau, welche künftig regelmäßig nur noch bei Sonderbauten wie Hochhäusern, Hotels oder größeren Supermärkten vorgeschrieben bleiben.
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