Im Herzen der Stadt reiht sich ein Baudenkmal an das andere, über das regulierende Werkzeug einer Gestaltungssatzung verfügt die Verwaltung bislang aber nicht. Das soll sich ändern, weshalb nun ein Vorschlag auf dem Tisch liegt. Der sollte „nicht verwässert werden“, dürfte nun aber in modifizierter Form am Dienstagnachmittag dem Stadtrat vorgelegt werden.
Aber der Reihe nach: In so einer Gestaltungssatzung werden nach allgemeiner Definition „Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden“ festgezurrt. Derartige behördliche Maßgaben gelten dem Zweck, städtebauliche Besonderheiten für die Allgemeinheit zu erhalten. Etwa eine historische Altstadt oder auch eine prägende Dorf-Optik. Deshalb sind derartige Satzungen jeweils nur auf abgegrenzte Teile des Stadtgebietes beschränkt.
Nach langer Vorgeschichte und einem vor Jahren ergebnislos gebliebenen Vorstoß der BAP hat das Baureferat nun einen Vorschlag präsentiert, der politisch auf einer breiten Basis und in juristischer Hinsicht auf dem bayerischen Baurecht basiert. Konkret sollen in der Satzung neben dem Altstadtkern auch die Beamtensiedlung, die Gartenstadt sowie Strüth und Neuses als einzige Ortsteile erfasst werden.
Doch auch wenn der Vorschlag letztlich mit klarer Mehrheit im Bauausschuss durchging, wird im Stadtrat nochmals darüber diskutiert werden. Für viele Räte steckt der Teufel dabei im Detail: Was genau ist bei den „Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden“ geregelt? Was ist für Besitzer historischer Immobilien künftig noch möglich, was nicht? Könnte etwa die inflationäre Ansiedlung weiterer Nagelstudios und Tattoo-Läden begrenzt werden? – wie es die Offene Linke Ansbach (OLA) beantragte und das Verbot von Werbung auf Sonnenschirmen und Markisen für Gastronomen gleich mit aufgehoben haben wollte.
„Wir wollen damit deregulieren“, sah sich Oberbürgermeister Thomas Deffner (CSU) in der Sitzung des Bauausschusses genötigt, an den grundsätzlichen Ansatz der Gestaltungssatzung zu erinnern. Im Kern: Klare Definitionen und individuelle Entscheidungen entfallen in den von der Gestaltungssatzung erfassten Bereichen. „Wir regulieren uns zu Tode. Für uns wäre es eine wahnsinnige Arbeitserleichterung“, setzte Baudirektor Jochen Büschl nach.
„Die Ausweitung auf die Ortsteile verstehe ich nicht“, meldete Gerhard Sauerhammer deswegen erhebliche Bedenken an und machte deutlich: „Für die beiden Außenorte wäre es eine Verschärfung der Vorschriften.“
Der CSU-Stadtrat machte das an einem Beispiel fest: Will einer der verbliebenen Landwirte in Strüth oder Neuses bestehende Immobilien sanieren oder eine Scheune zu einem Wohngebäude umnutzen, entfiele die Möglichkeit, bei Fassadenelementen auf Kunststoff zurückzugreifen, weil Holz vorgeschrieben sei.
„Zu teuer“ monierte Sauerhammer, garniert mit dem Verweis, dass neben Neuses auch Strüth bereits Ensembleschutz genieße.
Der CSU-Stadtrat sieht ganz konkret die Gefahr, dass Hausbesitzer aus Kostengründen komplett darauf verzichten, ihren Bestand zu sanieren oder auch ehemalige Scheunen und Ställe auf dem Dorf nicht mehr zu Ferienappartements oder Wohnungen umgebaut werden – wenn der Verwaltungsvorschlag zur Gestaltungssatzung durchgeht.
„Man kann die Auffassung vertreten, man müsste die Satzung abschmelzen“, sagte Baudirektor Büschl, warnte zugleich vor „starken Erosions-Tendenzen“ und erinnerte die CSU an ihre Bringschuld: „Es wäre eine gute Lösung gewesen, wenn wir eine Stellungnahme dazu bekommen hätten.“ Hatte die Verwaltung aber nicht. Sein Fehler, räumte Sauerhammer ein. Sein Vorschlag, Strüth und Neuses aus der Satzung zu nehmen, fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Dennoch dürfte heute ein leicht veränderter Verwaltungsvorschlag zur Wahl stehen. Büschl signalisierte gegenüber der FLZ, die Vorgaben nicht streng handzuhaben: „Wir wollen die Regeln ja nicht nach Strich und Faden vollziehen“, lenkte der Baudirektor ein und signalisierte Gesprächsbereitschaft. Bei besonderen Fällen „kann man eine Ausnahme machen“.