In Höfstetten ist man seit ein paar Wochen gar nicht gut auf die städtische Verwaltung zu sprechen. Die Aufregung in der Bevölkerung ist groß, weil sich jüngst bei nicht wenigen Menschen eine Nachforderung der Stadt im Briefkasten fand. Es geht um Erschließungsbeiträge für ein Baugebiet – mehr als 20 Jahre, nachdem die ersten Häuser bezogen worden sind.
Von Kränen, Baggern und lautstarken Baumaschinen ist hier längst nichts mehr zu sehen. Die Grundstücke sind allesamt eingewachsen, die Gärten hübsch begrünt. Bereits im Mai 2018 waren die Erschließungsarbeiten zur Einweihung des Baugebietes „Feuchtlachfeld II“ in Höfstetten nach allgemeinem Dafürhalten abgeschlossen worden. „Naturnahes, aber trotzdem stadtnahes Wohnen“, hatte die damalige Ansbacher Oberbürgermeisterin Carda Seidel das Baugebiet bei der Einweihung angepriesen.
Die ersten Bauplätze im Feuchtlachfeld waren da bereits seit vielen Jahren bezogen. Nun holen laut Auskunft der Stadt „rund 120 Eigentümerinnen und Eigentümer“ die Kosten der Erschließungsbeiträge ein, die für viele nach mehr als zwei Jahrzehnten gar nicht mehr präsent waren. Wem fällt aber der Schwarze Peter zu für die Verzögerung bei der Abrechnung, deren Bescheide nun gerade noch rechtzeitig vor der 25-jährigen Verjährungsfrist erstellt worden sind?
Im Umfeld des Baugebietes ist von der Abwasserentsorgung Ansbach (Awean) ein kaskadenartiges System von Regenrückhaltebecken zum Schutz vor Starkregen geplant und zur Entwässerung der dortigen Ringstraße in einem ersten Bauabschnitt bereits umgesetzt worden – nach einem Einspruch des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) mussten die Planungen allerdings überholt werden.
Bis zur Genehmigung der Pläne verging dann erneut viel Zeit, weshalb die Stadt das weitere Vorgehen in diesem juristisch nicht ganz einfachen Fall im vergangenen Jahr forcierte. Denn, vereinfacht ausgedrückt, müssen die in einem Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen erst umgesetzt sein, ehe die angefallenen Kosten über die Erschließungsbeiträge anteilig in Rechnung gestellt werden können.
Doch in diesem Fall drängte die Zeit, aus Sicht der Stadt bestand die Gefahr, auf den Erschließungskosten für die beiden Baugebiete sitzen zu bleiben. Bereits im Juni diesen Jahres wären die nun erhobenen Forderungen verjährt gewesen.
Deshalb war die Verwaltung im Oktober 2024 mit dem Wunsch nach einem entsprechenden Beschluss an die Vertreter des Stadtrates herangetreten und durfte mit dem Placet der Volksvertreter die Bescheide für die Umsetzung von Kanälen, Strom- und Wasserleitungen sowie Erschließungsstraßen, Laternen, Parkplätzen oder auch Gehwegen an die Einwohner verschicken.
„Das ist nicht toll, der Ärger ist absolut nachvollziehbar“, zeigt Kämmerer Christian Jakobs durchaus Verständnis für das vorherrschende Stimmungstief in Höfstetten. Doch in der „anspruchsvollen Rechtslage“ des aus dem Jahr 2000 datierenden Bebauungsplanes habe man in juristischer Hinsicht keine Alternative zu der Vorgehensweise gehabt.
Im Durchschnitt müssen die etwa 120 Betroffenen eine Nachzahlung von je rund 5000 Euro leisten. „In wenigen Einzelfällen fallen auch fünfstellige Summen an“, teilt der Kämmerer auf Nachfrage der FLZ mit.
Rechnet man das hoch und zieht davon „rund 30 Fälle“ ab, in denen Rückerstattungen erfolgten, ergibt das noch immer eine stolze Zahl. Auf „rund 550.000 Euro“ summieren sich die städtischen Forderungen, die offiziell „Nacherhebungen“ heißen.
Eine Verteilung auf die Allgemeinheit – alle Steuerzahler in der Stadt Ansbach – ist laut geltendem Recht „nicht zulässig“, wie die Kämmerei auf FLZ-Nachfrage mitteilt. Tenor: Schön muss man das nicht finden, eine Alternative gibt es aber nicht.
„Ohne Frage ist es nachvollziehbar, dass eine Abrechnung mehr als 20 Jahre nach Fertigstellung und Bezug der ersten Häuser nicht auf Begeisterung stößt“, sagt denn auch Christian Jakobs und bietet daher „allen Betroffenen ... grundsätzlich eine Stundung der Erschließungsbeiträge an“. Auch für zusätzliche Ausführungen stünden die Mitarbeiter im Sachgebiet Liegenschaften „gerne persönlich zur Verfügung“.
Künftig will die Stadt die Erschließung ihrer Baugebiete übrigens neu regeln. „Wir planen keine Vorausleistungserhebung und Abrechnung mehr – hier soll dem Stadtrat die Erhebung von Ablösen vorgeschlagen werden.“