Der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz (BN) Paul Beitzer reagierte mit einer Presseerklärung auf wiederholte Vorwürfe des Dombühler Bürgermeisters, der BN bremse die Entwicklung der Kommune.
Der Bund Naturschutz hatte gegen die Bebauungspläne für zwei große Gewerbeareale südöstlich von Dombühl Klage eingereicht, weshalb die Umsetzung der Projekte derzeit auf Eis liegt und die Gemeinde vorläufig auf rund sieben Millionen Euro aus Grundstücksverkäufen verzichten muss, die erst fließen, wenn uneingeschränktes Baurecht besteht.
Seinen Unmut darüber hatte Bürgermeister Geier zuletzt mehrfach geäußert, verbunden mit deutlicher Kritik am Bund Naturschutz. Jüngster Anlass war die Behandlung des Haushaltsplans, bei der klar wurde, dass die finanziellen Spielräume der Kommune aktuell sehr klein sind.
Der BN konterte nun in Person des Kreisvorsitzenden Paul Beitzer. Die Aussagen von Bürgermeister Geier, wonach der Bund Naturschutz für die angespannte Haushaltslage der Kommune verantwortlich sei, „gehen völlig an der Realität vorbei und stellen eine offensichtliche Schutzbehauptung dar, um von eigenen Fehlern abzulenken“, so Beitzer. Fakt sei, dass Dombühl über dieses Gewerbegebiet nur deshalb verfüge, weil der BN vor Jahren der Herausnahme von 20 Hektar aus dem Naturpark Frankenhöhe zugestimmt habe.
Damals hätten sich Naturschützer, Landratsamt und Gemeindeführung darauf verständigt, „dass Dombühl eine allerdings ökologisch ausgeglichene Perspektive für Gewerbeansiedlung bekommen sollte“. Auflage sei gewesen, eine zukünftige Ansiedlung mit einem Bahnanschluss zu verwirklichen, etwas, was sich an diesem Standort besonders anbietet. Diese Regelung habe auch dem Schutz ökologisch sensibler Flächen im Umfeld dienen sollen.
Diesen Konsens habe Bürgermeister Geier „in einem einseitigen Akt, ohne Rücksprache mit dem Bund Naturschutz“ aufgekündigt und versuche, Flächen ohne Bahnanbindung an Logistik-Investoren zu veräußern, die dort Hallen für Mieter planten, welche ihre Geschäfte über straßengebundenen Schwerlastverkehr verwirklichen wollten. Die Konsequenzen seien „Versiegelung, Verkehrsbelastung, geringe Aussicht auf qualifizierte Arbeitsplätze und eine Bedrohung angrenzender Schutzräume“.
Die Art, wie dieses Projekt eingeleitet worden sei, stelle „einen eklatanten Vertrauensbruch hinsichtlich bestehender Absprachen“ dar, so Beitzer, der auch die als Zubringer für das künftige Gewerbegebiet bereits erstellte Straße im Süden des Ortes kritisiert. Diese sei „trickreich in die Landschaft gepflastert“ worden und habe vor allem den Zweck, „noch vor einer rechtlichen Klärung der Umstände um das potenzielle Gewerbegebiet Fakten zu schaffen und der Kritik des Gerichts an der Zubringersituation entgegenzuwirken“.
Die Verantwortung für die Bauleitplanung der Gemeinde trage nach der Gemeindeordnung der Bürgermeister mit Verwaltung. Dass es diesem trotz zweier Anläufe noch nicht gelungen sei, einen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet aufzustellen, spreche für sich.
Verantwortlich für die finanzielle Situation der Gemeinde sei deshalb der Bürgermeister, betonte der Kreisvorsitzende weiter. Für den BN sei es schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb hier mit Biegen und Brechen an einem „für die Gemeinde wenig zukunftsträchtigen Projekt“ festgehalten werde, das gleichzeitig wertvolle Lebensräume und Erholungsräume zerstöre.