Um der Realisierung des großen neuen Gewerbegebiets südlich der Bahnlinie näherzukommen, zieht die Gemeinde Dombühl die Bebauungsplanung neu auf. Das Ratsgremium fasste dazu die nötigen Einstiegsbeschlüsse. Bürgermeister Jürgen Geier reagierte in diesem Zusammenhang auch auf die jüngste Kritik des Bunds Naturschutz (BN).
So hatte BN-Kreisvorsitzender Paul Beitzer vor Kurzem in einer Pressemitteilung die ablehnende Haltung der Umweltschutzorganisation zu den Gewerbegebietsplänen verteidigt und dem Rathauschef unter anderem vorgeworfen, „auf Biegen und Brechen an einem für die Gemeinde wenig zukunftsträchtigen Projekt“ festhalten zu wollen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die vom BN gegen die bisherige Bebauungsplanung für das große Gewerbeareal eingereichten Klagen, über die juristisch noch nicht entschieden ist, weshalb die Umsetzung der Projekte derzeit auf Eis liegt. Die Marktgemeinde muss deshalb vorläufig auf rund sieben Millionen Euro aus Grundstücksverkäufen verzichten, die erst fließen, wenn uneingeschränktes Baurecht besteht.
Das Fehlen dieses Geldes bremse die Entwicklung der Kommune. Der BN trage dafür die Verantwortung, lautet der zentrale Vorwurf Geiers an den BN, was Kreisvorsitzender Paul Beitzer entschieden zurückweist. Der Bürgermeister wolle damit nur von eigenen Fehlern ablenken, so Beitzer in seiner jüngsten Replik.
Zu dieser nahm Rathauschef Geier nun im Gemeinderat Stellung. Er halte es generell für bedenklich, dass der Bund Naturschutz im Landkreis Ansbach bei wichtigen Vorhaben der Wirtschaftsentwicklung öffentlich den Eindruck erwecke, eine Art „höhere Instanz“ zu sein, weshalb die Bevölkerung dann denke, dass der BN immer seinen Segen geben müsse. Letztendlich unterminiere die Gruppe aber vor allem die Planungshoheit der Kommunen. Mit Klagen würden Verfahrensabläufe in die Länge gezogen, in der Hoffnung, so Investoren abzuschrecken.
Im Falle der Dombühler Gewerbegebietsplanung werde das aber nicht gelingen, so Geier. Er sei sicher, dass die Investoren, die schon viel Geld und Zeitaufwand in die Projekte gesteckt hätten, sich nicht beirren ließen und die Vorhaben zusammen mit der Gemeinde zur Realisierung brächten. Das Kommunalgremium stehe im Übrigen uneingeschränkt hinter den Projekten. Die dazu „demokratisch gefassten Beschlüsse der Kommune“ zu akzeptieren, falle dem BN aber leider schwer. Die Gruppe ignoriere auch, dass bei der Bebauungsplanung sämtliche Umwelt- und Emissionsschutz-Vorgaben eingehalten würden, so Geier.
Unsere Wirtschaft ist abhängig von Logistik.
Das generelle Schlechtreden der Logistikbranche durch den BN sei ebenfalls inakzeptabel, meinte der Bürgermeister weiter: „Unsere Wirtschaft ist abhängig von Logistik.“ Für ihn seien die Arbeitsplätze dort auch nicht weniger wert, meinte er.
Zum BN-Vorwurf, wonach die vor Jahren getroffene Festlegung, in dem Areal nur Betriebe mit Bahnanschluss-Bereitschaft anzusiedeln, einseitig aufgekündigt worden sei, nahm Geier ebenfalls Stellung. Fakt sei, dass sich kein Unternehmen gefunden habe, das bereit gewesen wäre, erhebliche Zusatzinvestitionen für die Schienenanbindung zu leisten. Überdies bestehe für den Bahnhof Dombühl ein Umbauverbot der Deutschen Bahn, das mindestens bis 2030 gelte, so Geier. Und ob die Bahn danach tatsächlich zeitnah in die für den Bau einer zusätzlichen Weiche notwendige Stellwerk-Digitalisierung investieren würde, stehe angesichts der Finanzsituation des früheren Staatsunternehmens in den Sternen. Diese Fakten würden vom BN gerne unterschlagen, so Geier.
Aus dem Gemeinderat gab es zu den Ausführungen des Rathauschefs keine Anmerkungen. Mit jeweils einstimmigen Beschlüssen brachte das Gremium in der Sitzung die Neuauflage der Bebauungsplanung für das Gewerbeareal auf den Weg. Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Konzeption, gegen die der Bund Naturschutz Klage eingereicht hatte, besteht darin, dass die beiden großen Gewerbeareale nun formal zu einem einzigen Gebiet zusammengefasst werden und deshalb jetzt auch nur ein neuer Bebauungsplan erstellt wird.
Gewidmet werden soll das Gelände nun als gewerbliche Baufläche. In den bisherigen Plänen hatte es offiziell als Industriegebiet firmiert. Nach dem nun erfolgten Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll der neue Bebauungsplan von Montag, 12. August, an, für fünf Wochen öffentlich ausliegen. Er denke, dass die dazu eingehenden Kommentare und möglichen Einwendungen dann im Herbst im Gemeinderat behandelt werden könnten und im Januar 2025 der Satzungsbeschluss gefasst werden könne, so Geier. Ob auch der neue und optimierte Bebauungsplan beklagt werde, sei abzuwarten.