Die Kommunen, die von Einschränkungen eines Wasserschutzgebietes betroffen sind, wollen von der geplanten Einführung des Wassercents profitieren. Die Interessengemeinschaft wasserliefernder Kommunen in Bayern (IWK) hat deshalb im Landtag eine Petition zum „Gesetzgebungsverfahren Wassercent“ überreicht.