Zu viel des Guten: Scheinfelder Imker wendet sich an Petitionsausschuss | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.10.2024 17:46

Zu viel des Guten: Scheinfelder Imker wendet sich an Petitionsausschuss

Farbenprächtig präsentierte sich Theodor Schells umgewandelter Acker im Sommer, und auch noch im Herbst sorgt die von ihm verwendete Saatgutmischung für Blüten. (Foto: Theodor Schell)
Farbenprächtig präsentierte sich Theodor Schells umgewandelter Acker im Sommer, und auch noch im Herbst sorgt die von ihm verwendete Saatgutmischung für Blüten. (Foto: Theodor Schell)
Farbenprächtig präsentierte sich Theodor Schells umgewandelter Acker im Sommer, und auch noch im Herbst sorgt die von ihm verwendete Saatgutmischung für Blüten. (Foto: Theodor Schell)

Die Landwirtschaftsförderung treibt so manche Stilblüte. Eine davon hat Theodor Schell aus dem Scheinfelder Stadtteil Neuses dieses Jahr erlebt: Blühpflanzen-Saatgut ist offenbar nicht gleich Blühpflanzen-Saatgut. Doch das will Schell nicht einfach so hinnehmen. Er richtete eine Petition an den bayerischen Landtag.

Schell hatte sich entschlossen, einen Familienacker bei Neuses stillzulegen und darauf eine Blühfläche anzulegen. Das ist gut für die Natur, insbesondere für seine Bienen und andere Insekten, fand der junge Hobbyimker. Ein paar Euro, so hoffte er, gibt es dafür sogar Zuschuss vom Freistaat Bayern – aus der „Ökoregelung 1b“, wie die bürokratiegebeutelten Bauern wissen.

Denn im Rahmen der EU-Agrarpolitik wird Landwirten eine Entschädigung gezahlt, wenn sie mehr als vier Prozent ihrer Flächen stilllegen. „Wer zusätzlich eine Blühmischung auf diesen Flächen aussät, erhält einen Bonus von 200 Euro pro Hektar – das entspricht in etwa den Saatgutkosten“, erklärt Schell. Für seinen Acker hätte die Entschädigung aber gerade einmal 60 Euro betragen.

Standard-Saatgut war im Handel vergriffen

Für dieses Förderprogramm bietet der Saatguthandel sogar spezielle Mischungen an. Doch die waren vergriffen, als Schell ansäen wollte. Da es für die Aussaat auch eine Frist gibt, griff Schell kurzerhand auf die „Veitshöchheimer Bienenweide“ zurück. Diese Saatgutmischung, so erläutert er, wurde von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) entwickelt, also einer Einrichtung des Freistaats Bayern.

Die Mischung enthält mindestens zehn der geforderten Arten aus einer offiziellen Liste, insgesamt aber 46 Arten, erklärt Schell. Die Veitshöchheimer Mischung bietet aus seiner Sicht zusätzliche Vorteile: „Sie fördert die Biodiversität, verlängert die Blütezeit und bietet verschiedenen Insektenarten ein reichhaltiges Nektar- und Pollenspektrum. Auch für das Niederwild bietet sie gute Deckungsstrukturen.“ Auf Schells umgewandelten Acker blüht es denn nun auch schon seit Monaten und auch jetzt immer noch.

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Mehr Arten als vorgeschrieben

Doch das für den Blühflächenzuschuss zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth–Uffenheim (AELF) lehnte seinen Antrag ab – offenbar weil die Saatgutmischung zu viel des Guten enthielt. Sie hat mehr als die vorgeschriebenen Arten.

Da geriet Schell an seine Verständnisgrenzen, denn schließlich handle es sich ja um eine Mischung, die „speziell für Bayern entwickelt wurde und hervorragend an die heimische Flora und Fauna angepasst ist“. Es gehe ihm nicht um die 60 Euro, betont Schell, der in Scheinfeld ehrenamtlicher Stadtrat und CSU-Fraktionsvorsitzender ist, sondern um eine grundsätzliche Klärung. Und deshalb reichte er eine Petition beim bayerischen Landtag ein.

Der Petitionsausschuss setzte das Thema Ende September auf seine Tagesordnung. Schell reiste nach München und bekam Gelegenheit, persönlich Stellung zu nehmen. Für jede Petition werden im Ausschuss zwei Berichterstatter bestimmt, in Schells Fall waren dies Mia Goller (Grüne) und Nikolaus Kraus (Freie Wähler). Auch sie wunderten sich, warum die zusätzlichen Arten nicht zulässig sein sollen, obwohl die Mischung eigens für Bayern entwickelt wurde.

Seitens des Ministeriums erklärte Ministerialrat Stefan Trötschel dem Ausschuss den Sachverhalt: Demnach gibt es eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgegebene Liste mit rund 150 Arten; es sei gerade aus Gründen des Bürokratieabbaus nicht erlaubt, weitere Arten hinzuzufügen – nur welche wegzulassen, das sei problemlos möglich. Das AELF sei daran gebunden.

Die Münchner sahen also die Bundespolitik als zuständig. Der Ausschuss konnte Schells Argumenten zwar inhaltlich folgen, entschied aber, dass man die Petition nun nach Berlin an den Bundestag weiterreiche.

„Eigentlich hatte ich gehofft, dass das bayerische Landwirtschaftsministerium die Liste anpassen könnte. Aber wieder einmal stellt unnötige Bürokratie schwer verständliche Hürden auf“, findet Schell.

Immerhin habe die Grünen-Berichterstatterin Goller versprochen, zusätzlich zur Petition das von den Grünen geführte Bundeslandwirtschaftsministerium zu kontaktieren, um eine schnelle und unbürokratische Lösung zu finden, erklärte Schell. Einen Termin, wann seine Petition nun in Berlin an der Reihe ist, hat er aber noch nicht mitgeteilt bekommen.

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