Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München will am Freitag, 8. Dezember, ab 9 Uhr über die geplante B 25-Ortsumfahrung im Osten Dinkelsbühls verhandeln. Dabei geht es auch um den Klimaschutz. Geklagt hat der Bund Naturschutz (BN).
Seit Mai 2019 klagt der BN mit Unterstützung der Dinkelsbühler Bürgerinitiative „Rettet die Mutschach“ gegen den im gleichen Jahr erlassenen Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Regierung von Mittelfranken den Bau der 3,5 Kilometer langen Umfahrung im Osten der Stadt in unmittelbarer Nähe des Naherholungsgebiets Mutschachwald genehmigt hatte. Die Klage führte dazu, dass damals mit dem Bau nicht begonnen wurde.
Damals ging es für den BN vor allem um den Flächenverbrauch – rund 20 Hektar – und die aus seiner Sicht erfolgende Zerstörung des Naherholungsgebietes, die Beeinträchtigung des Grundwassers und die Gefährdung bedrohter Arten wie Rebhuhn, Laubfrosch oder Knoblauchkröte.
Damals besserte das für die Planung verantwortliche Staatliche Bauamt nach, wohl auch, weil die Klage offenbar Aussicht auf Erfolg zu haben schien, war Tom Konopka, BN-Regionalreferent Mittelfranken, am Donnerstag in Dinkelsbühl überzeugt. Der Umwelt- und Naturschutzverband hatte zu einem Pressegespräch anlässlich der VGH-Verhandlung eingeladen.
Daraufhin erließ die Regierung von Mittelfranken am 30. November 2020 einen Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss. Konopka: „Dabei übersahen das Bauamt und auch die Regierung, dass mittlerweile das Klimaschutzgesetz beachtet werden muss.“
Der BN sieht hier einen Verstoß gegen Paragraf 13 des Klimaschutzgesetzes, das in der Bundesrepublik Deutschland seit 17. Dezember 2019 gilt und das eine erhebliche Reduktion beim Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids verpflichtend macht sowie einen entsprechenden rechtlich verbindlichen Handlungsrahmen vorgibt. Minderungsziele und Jahresbudgets für Sektoren wie dem Verkehr wurden darin festgelegt. Das Staatliche Bauamt habe im Kontext der Planung der Dinkelsbühler B 25-Ortsumfahrung die klimarelevanten Auswirkungen nie geprüft, meinte Konopka.
Im Pressegespräch rief Hans Beuthner, Vorsitzender des Vereins „Rettet die Mutschach“, den vom Staatlichen Bauamt geplanten Trassenverlauf entlang von Wohngebieten und des Mutschachwaldes in Erinnerung und stellte die aus Sicht der Kritiker vorhandenen Problemzonen vor. Vor allem die Dimension der Bauwerke und Einschnitte in die Landschaft nannte er in diesem Zusammenhang.
Paul Beitzer, BN-Kreisvorsitzender und Dinkelsbühler SPD-Stadtrat, ging auf den Artenschutz ein. Viele der auf der vorgesehenen Trasse lebenden Vögel, Amphibien oder Säugetiere stünden auf der roten Liste. Umfangreiche Umsiedlungsmaßnahmen müssten vorgenommen werden, die aber oft nicht von Erfolg gekrönt seien, so Beitzer.
Konopka ging näher auf den Flächenverbrauch ein und verwies darauf, das Humus ein Kohlendioxid-Speicher sei, der durch die geplanten Bauwerke verloren gehe. Komplett versiegelt würden sechs Hektar. „Lebensraum wird zerstört“, fuhr der Regionalsprecher fort.
Das Straßenbauprojekt, das von den BN-Vertretern als „Dinosaurier-Planung“ bezeichnet wird, würde auch die geplante Bahnreaktivierung torpedieren. Konopka sprach von „induziertem Verkehr“, also zusätzlicher Verkehr, der auf den Ausbau von Straßen zurückzuführen sei. Dabei müsse es Ziel sein, möglichst viele Menschen in den Zug zu bringen.
Konopka, Beitzer und Beuthner sind überdies überzeugt, dass der neue Kreisverkehr an der Kreuzung Am Brühl/Luitpoldstraße in der Dinkelsbühler B 25-Ortsdurchfahrt schon bald eine Entspannung der Verkehrssituation bringen werde. Derzeit kommt es an der mit Lichtzeichen geregelten Kreuzung häufig zu Rückstauungen.
Auch von der Realisierbarkeit der von den Umfahrungsgegnern befürworteten „bahnparallelen Trasse“ ist der BN und der Verein „Rettet die Mutschach“ nach wie vor überzeugt.
Mit 15:10 Stimmen hatte sich 2009 der Stadtrat gegen die geplante Osttrasse entlang der Mutschach und des Wohngebietes am Schelbuck ausgesprochen. Daraufhin wurde ein Bürgerentscheid initiiert, in dem sich im September eine Mehrheit für die Osttrasse aussprach. Diese Entscheidung hat heute, 14 Jahre später, keine Bindungskraft mehr.