Blauzungenkrankheit im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim nachgewiesen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.11.2024 16:31

Blauzungenkrankheit im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim nachgewiesen

Auch im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist nun die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Das Virus wurde bei einem Rind festgestellt. (Symbolbild: Ralf Roeger/dpa)
Auch im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist nun die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Das Virus wurde bei einem Rind festgestellt. (Symbolbild: Ralf Roeger/dpa)
Auch im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist nun die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Das Virus wurde bei einem Rind festgestellt. (Symbolbild: Ralf Roeger/dpa)

Für Rinder und Schafe ist sie sehr gefährlich, für den Menschen nicht: Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim wurde nun ein Fall der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Darüber informierte am Dienstagnachmittag das Landratsamt.

Die Tierseuche mit der offiziellen Bezeichnung BTV-3 grassiert aktuell in vielen Regionen Europas. Nun sei dieses Virus auch bei einem Rind aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim nachgewiesen worden, teilte das Landratsamt mit.

Vor allem Schafe stark gefährdet

Mensch könnten daran nicht erkranken, hieß es. Das Virus könne aber Rinder, Schafe, Ziegen oder auch Alpakas infizieren und insbesondere bei Schafen zu schweren Krankheitsverläufen führen.

Es könne bei betroffenen Tieren zu Fieber, Fressunlust oder langanhaltendem Leistungsrückgang bei der Milchproduktion führen. Auch Fruchtbarkeitsstörungen, Aborte, schmerzhafte Lahmheit oder Geschwüre seien mögliche Symptome. Insbesondere bei Schafen komme es oft auch zu Todesfällen.

In überlebenden Tieren könne das Virus bis zu 200 Tage nachgewiesen werden und über sogenannte Gnitzen (spezielle Stechinsekten) weiter auf andere Tiere übertragen werden.

Nur die Impfung schützt gegen das BTV-3-Virus

Den derzeit einzigen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Tierleid biete eine spezielle Impfung gegen das Virus, hieß es weiter. Es bestehe zwar keine Impfpflicht, aber die dringende Empfehlung des Veterinäramtes, sich wegen der Schutzimpfung der genannten Tierarten mit dem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen. Die Tierseuchenkasse bezuschusse die Impfung.

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