Bayern setzt 8,81 Milliarden Euro Erbschaftsteuer fest | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.09.2026 16:04, aktualisiert am 16.09.2026 16:19

Bayern setzt 8,81 Milliarden Euro Erbschaftsteuer fest

Die Erbschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Freistaat. (Illustration) (Foto: Jan Woitas/dpa)
Die Erbschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Freistaat. (Illustration) (Foto: Jan Woitas/dpa)
Die Erbschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Freistaat. (Illustration) (Foto: Jan Woitas/dpa)

Bayerns Finanzämter haben im vergangenen Jahr 8,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das sind sage und schreibe 168 Prozent oder 5,52 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2024, wie das Landesamt für Statistik mitteilte. Die immense Erhöhung geht den Angaben zufolge insbesondere auf Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb von fünf Millionen Euro oder mehr zurück. Die für diese Größenklasse festgesetzte Steuer erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2024 um 446,8 Prozent. 

Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer. Wann das Geld dem Staatshaushalt zufließt, ist allerdings offen, da Zahlungen teilweise gestundet, verzögert oder in Raten geleistet werden. 

Fast 44.000 Schenkungen und Erbschaften 

Insgesamt werden 2025 43.959 steuerpflichtige Erwerbsfälle erfasst, also Erbschaften oder Schenkungen. Das sind 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei wurden Erbschaft- und Schenkungsteuern auf 36,03 Milliarden Euro (+103,8 Prozent gegenüber 2024) festgesetzt. Dieser Wert ergibt sich, ausgehend vom übertragenen Vermögenswert in Höhe von 42,52 Milliarden Euro, nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen/-begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe.

„Bei den durch das Landesamt für Statistik jährlich veröffentlichten Zahlen zur Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer handelt es sich stets um die Summe der in einem bestimmten Jahr festgesetzten Steuern in diesem Bereich - also um die Summe aus allen Bescheiden der Finanzbehörden, die in dem betreffenden Jahr festgesetzt wurden“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Summe der festgesetzten Steuern spiegele in keiner Weise die Höhe der tatsächlich vereinnahmten Steuern wider - also die tatsächlich „auf dem Konto“ beim Freistaat eingegangene Summe. 

Füracker: Einnahmen fließen auch in den Länderfinanzausgleich

So könnten etwa Stundungen und Ratenzahlungen dazu führen, dass sich die Vereinnahmung über mehrere Jahre ziehe, so Füracker weiter. Ebenso würden sich Rechtsverfahren auf die Höhe der ursprünglich festgesetzten Steuer auswirken. „Des Weiteren verbleiben aufgrund des Finanzkraftausgleichs auch die tatsächlichen vereinnahmten Steuern nicht in voller Höhe beim Freistaat.“

Sehr große Vermögensübertragungen gab es den Angaben zufolge 2025 nur selten. 0,9 Prozent der Erbschaften und Schenkungen erhielten jeweils ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr (+7,2 Prozent mehr Fälle gegenüber 2024).

SPD kritisiert erlassene Erbschaftsteuer in Milliardenhöhe

Viele festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuern in Bayern müssen am Ende aber gar nicht bezahlt werden. Eine Anfrage der SPD im bayerischen Landtag ergab, dass zwischen 2020 und Mitte 2026 rund 6,7 Milliarden Euro erlassen wurden. Von 82 Anträgen wurde demnach nur ein einziger abgelehnt.

„Die CSU hat Bayern zum Steuerparadies für Superreiche gemacht“, sagte der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn. „6,7 Milliarden Euro - ich kann mir gar nicht vorstellen, wie viele Wohnungen wir davon finanzieren könnten oder wie viel Ganztagsbetreuung für Kinder. Das Geld fehlt den Menschen in Bayern. Während Normalverdiener brav Steuern zahlen, wird in der Champagneretage alles durchgewunken.“

Wer Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro erbt oder geschenkt bekommt, kann sich die Steuer erlassen lassen, wenn er nachweist, dass er sie aus seinem übrigen Vermögen nicht bezahlen kann, hieß es weiter. In Bayern entscheiden darüber sechs Finanzämter. Bei 43 Fällen lag das begünstigte Unternehmensvermögen über 90 Millionen Euro. 33 Anträge sind noch offen, das endgültige Erlassvolumen steht damit also noch nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:260916-930-695211/2


Von dpa
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