Hausverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, eine Jahresabrechnung zu erstellen. Eigentümer einer Wohnung sollten diese genau prüfen - und zwar sowohl die Gesamt- als auch die Einzelabrechnung. Dazu rät der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“.
Wenn Unstimmigkeiten auffallen, sollten Eigentümer einer Wohngemeinschaft den Beirat oder die Verwaltung möglichst vor der Eigentümerversammlung darauf ansprechen. Tipps, worauf Sie achten können.
Plausibilität prüfen: Sind die Anfangs- und Endbestände sämtlicher Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vollständig aufgeführt? Nur so können Eigentümer prüfen, ob die Kontenentwicklung übereinstimmt mit den Einnahmen und Ausgaben, die auf der Jahresabrechnung ausgewiesen sind, erklärt der Verband.
Transparenz sicherstellen: Sind alle Kostenpositionen einzeln aufgeführt? Werden Kosten zusammengefasst, sind sie nicht mehr so einfach nachvollziehbar. Eine Kontrolle wird dann schwieriger. Reparaturarbeiten und Treppenhausreinigung sollten in der Jahresabrechnung etwa nicht allgemein unter „Hausmeisterkosten“ zusammengefasst sein.
Kosten für den Erhalt des Gemeinschaftseigentums und für die Verwaltung werden dem Verband zufolge grundsätzlich nach Miteigentumsanteil auf die Eigentümer verteilt. Es lohnt sich aber zu prüfen, ob für einzelne Kostenarten ein anderer Verteilungsschlüssel beschlossen wurde und laut Gemeinschaftsordnung gilt - etwa eine Kostenverteilung nach Wohnfläche oder Anzahl der Wohnungen.
Wichtig ist zudem, dass Eigentümer schauen, ob relevante Beschlüsse aus dem Abrechnungsjahr richtig umgesetzt wurden. Also die Kosten in der Jahresabrechnung so verteilt wurden, wie die Eigentümer dies für den jeweiligen Punkt beschlossen haben.
In größeren Mehrhausanlagen ist entscheidend, dass die Ausgaben zudem der richtigen Einheit zugeordnet werden. „Wohnen im Eigentum“ rät, am besten zu überprüfen, ob die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der geltenden Regelungen auf die richtige Untergemeinschaft verteilt beziehungsweise der Gesamtgemeinschaft zugeordnet wurden. Sonst werden einzelne Eigentümer zu Unrecht belastet oder entlastet.
Wollen Eigentümer die Heizkostenabrechnung überprüfen, müssen sie die unterschiedlichen Abrechnungsprinzipien dabei berücksichtigen. Dazu erklärt der Verband:
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