Wenn bei Geschiedenen Ex-Partnerin oder Ex-Partner sterben: Sind dann auch deren nachehelichen Unterhaltspflichten Vergangenheit? Mitnichten, so die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter Umständen müssen nämlich Erben der Verstorbenen noch ein wenig weiter für den Unterhalt aufkommen. Aber der Reihe nach.
Der Rat der Anwälte: Wer nachehelichen Unterhalt vom geschiedenen Ex-Partner erhält, sollte nach dessen Tod prüfen lassen, ob und wie eventuell vorhandene Ansprüche von den Erben weiter bedient werden müssen. Denn so haben Unterhaltsberechtigten noch Zeit, sich in Ruhe auf das absehbare Ende der Unterhaltszahlungen vorzubereiten. Erben hingegen sollen im Gegenzug nicht über Gebühr mit der Bedienung dieser Ansprüche belastet werden.
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