„Cash only“ bald Vergangenheit? Wie die Regeln aktuell sind | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 11.09.2026 13:12

„Cash only“ bald Vergangenheit? Wie die Regeln aktuell sind

Ärgerlich, wenn man jetzt kein Bargeld dabei hat. (Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn)
Ärgerlich, wenn man jetzt kein Bargeld dabei hat. (Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn)
Ärgerlich, wenn man jetzt kein Bargeld dabei hat. (Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn)

„Zahlen Sie bar oder mit Karte?“ Längst nicht immer haben Kundinnen und Restaurantbesucher die Wahl. Jede und jeder dürfte schon einmal den peinlichen Moment beim Bezahlen erlebt haben, wenn ausschließlich Bargeldzahlungen akzeptiert werden - und eben just das Kleingeld nicht zur Hand ist. 

Geht es nach dem Bundesfinanzministerium, soll das künftig nicht mehr passieren. Denn überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, soll künftig auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit gegeben sein. Nur vereinzelt soll es Ausnahmen von der Pflicht geben.

Aber wie ist in Deutschland eigentlich bislang die Rechtslage - haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder sogar auf eine Wahlmöglichkeit? Die kurze und knappe Antwort: nein.

Hinweisschilder sind nicht immer nötig

Kunden können derzeit nicht auf eine bestimmte Zahlweise bestehen, die Regeln gibt der Händler oder Wirt vor. Nur wenn es eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsarten gibt, kann man frei entscheiden, wie man die Rechnung begleichen will.

Grundsätzlich ist Rechtsanwalt Christian Bereska zufolge zwischen Privatperson und Geschäftsleuten immer von einer Barzahlung auszugehen. Auch wenn inzwischen vielerorts zusätzlich Kartenzahlungen angeboten werden, sollte man sich darauf aktuell also besser nicht blind verlassen. Zur Sicherheit ein wenig Bargeld mitzuführen, schadet nicht. In Geschäften oder Restaurants müssten Betreiber auf eine ausschließlich bare Zahlweise darum auch nicht ausdrücklich hinweisen.

Anders sieht es aus, wenn Geschäftsleute die Zahlung mit Bargeld ausschließen - also auf eine Kartenzahlung bestehen. Dann müssten sie laut dem Rechtsanwalt derzeit sehr wohl auf diesen Umstand hinweisen - und zwar spätestens bei Vertragsschluss, also entweder an der Kasse im Handel oder bei der Aufnahme der Bestellung im Restaurant, sofern nicht eindeutig wahrnehmbare Hinweisschilder zuvor darüber aufklären.

© dpa-infocom, dpa:260911-930-670191/1


Von dpa
north