Erdbeben: Welche Versicherung zahlt bei Schäden? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.09.2026 12:31

Erdbeben: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?

Nur selten richtet ein Erdbeben in Deutschland Schaden an, wie so ein Riss in der Hauswand. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)
Nur selten richtet ein Erdbeben in Deutschland Schaden an, wie so ein Riss in der Hauswand. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)
Nur selten richtet ein Erdbeben in Deutschland Schaden an, wie so ein Riss in der Hauswand. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)

Am Donnerstag, 10. September, hat ein leichtes Erdbeben die Region an der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erschüttert. Größere Schäden sind dabei nach derzeitigem Kenntnisstand glücklicherweise ausgeblieben. Doch was wäre, wenn? Welche Versicherung kommt für die finanziellen Folgen eines Erdbebens auf? 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt einen Überblick:

  • ImmobilieOb Risse am Mauerwerk, gesprungene Fenster oder beschädigte Dächer: Die klassische Wohngebäudeversicherung kommt dafür in der Regel nicht auf. Versicherte sollten zur Sicherheit in den Vertragsunterlagen nachlesen oder beim Versicherer nachfragen. Dann benötigt es zusätzlich eine Elementarschadenversicherung, die sich oft als Baustein hinzubuchen lässt. Alternativ können Versicherte auch zu einer reinen Erdbebenversicherung greifen, die dann allerdings keine anderen Elementargefahren abdeckt.
  • HausratAuch für Schäden am beweglichen Hausrat, wie Möbel und technischen Gerätschaften, die durch ein Erdbeben verursacht wurden, braucht es den Zusatzbaustein für Elementarschäden der Hausratversicherung. Ohne diesen Zusatz bleiben Betroffene selbst auf dem Schaden sitzen.
  • AutoHat ein Auto durch ein Erdbeben Schaden genommen - etwa weil ein Baum entwurzelt wurde und das Auto demoliert hat, braucht es in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Eine herkömmliche Teilkaskoversicherung deckt diese eher seltenen Naturgefahren nicht ab. Versicherte können ihren Versicherer alternativ nach einem erweiterten Naturgefahrenschutz fragen.

So gehen Sie im Schadensfall vor

Wer nach einem Erdbeben Schäden zu beklagen hat, sollte diese einem GDV-Sprecher zufolge möglichst rasch dokumentieren und dem Versicherer melden. Fotos, Videos sowie eine konkrete Beschreibung helfen bei der Feststellung des Schadens. Zudem sollte Folgeschäden möglichst begrenzt werden - etwa indem beschädigte Stellen provisorisch gesichert werden. 

Dabei gilt immer: Die eigene Sicherheit geht vor. Wurde zum Beispiel ein Gebäude beschädigt oder liegt ein Baum noch immer auf dem Autodach, kann es gefährlich sein, den Gefahrenbereich zu betreten. Riskante Arbeiten sind darum zu vermeiden.

© dpa-infocom, dpa:260911-930-669815/1


Von dpa
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