Für einige Rentnerinnen und Rentner könnte sich im kommenden Jahr unter Umständen etwas ändern. Denn ab 1. Januar 2027 gilt das Gesetz zur Stabilisierung der Beisätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, das oft einfach nur Krankenkassenreform genannt wird.
Das neue Gesetz führt zu spürbaren finanziellen Einschnitten sowie gesetzlichen Änderungen für arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Bislang konnten arbeitende Rentnerinnen und Rentner den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten - auch wenn sie ihre Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent bezogen.
Ab dem 1. Januar 2027 ist das nicht mehr möglich. Denn dann entfällt der Krankengeldanspruch vollständig, sobald die Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht - also mehr als 66,66 Prozent beträgt. Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist damit nicht mehr möglich.
Wer seine Teilrente umstellen oder in eine Vollrente wechseln will, kann dies schriftlich beantragen. Möglich ist dies auch jederzeit über den Online-Service der Rentenversicherung.
Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 gelten, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.
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