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Antrag gibt’s online: Minijobber können ab 1. Juli 2026 die frühere Befreiung von der Rentenversicherung einmalig aufheben – und wieder Rentenansprüche aufbauen. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)

Minijob: Rückkehr in die Rentenversicherung jetzt möglich

Anspruch auf Rente, Reha und betriebliche Altersvorsorge? All das haben Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, nicht. Nun können Interessierte ihre Entscheidung revidieren.
04.06.2026 16:18
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