Macht es einen Unterschied, ob ein Tier viel oder wenig wert ist, wenn es um die Erstattung von Behandlungskosten geht? Nein, entschied das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil (AZ: 20 U 36/20) auf das das Rechtsportal „Anwaltauskunft.de“ hinweist.
In dem konkreten Fall war ein 24 Jahre altes Pferd, dessen Wert auf 300 Euro geschätzt wurde, von einem Hund verfolgt worden. Dabei stürzte es mehrfach. Es entstanden Behandlungskosten von mehr als 14.000 Euro. Der Pferdebesitzer verlangte den Ersatz der Kosten von der Hundehalterin.
Nachdem bereits das Landgericht Verden die Halterin des Hundes dazu verurteilt hatte, die Behandlungskosten zu tragen, bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung. Auch wenn ein Tier wirtschaftlich nur wenig wert ist, müsse der Schädiger Behandlungskosten ersetzen. Selbst dann, wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies folge aus der Verantwortung für Tiere als Mitgeschöpfe.
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