Worauf bei Kauf und Verwendung von Feuerwerk zu achten ist | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 28.12.2025 09:01

Worauf bei Kauf und Verwendung von Feuerwerk zu achten ist

Feuerwerk sieht am Nachthimmel oft schön aus - ist aber längst nicht überall erlaubt. Gerade in Innenstädten gelten vielerorts Verbotszonen. (Foto: picture alliance / dpa)
Feuerwerk sieht am Nachthimmel oft schön aus - ist aber längst nicht überall erlaubt. Gerade in Innenstädten gelten vielerorts Verbotszonen. (Foto: picture alliance / dpa)
Feuerwerk sieht am Nachthimmel oft schön aus - ist aber längst nicht überall erlaubt. Gerade in Innenstädten gelten vielerorts Verbotszonen. (Foto: picture alliance / dpa)

Ab dem 29. Dezember beginnt in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Bis zum Jahresende dürfen dann Raketen, Böller und Batterien über die Ladentheken gehen. Wer Feuerwerk kaufen oder zünden möchte, sollte aber die wichtigsten Rahmenbedingungen und Hinweise kennen. Ein Überblick.

Worauf achten beim Kauf?

Wer Feuerwerk der Kategorie F2 - zu der genannte Böller, Raketen und Batterien gehören - erwerben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sämtliche in Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen der Verbraucherzentrale NRW zufolge von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Käuferinnen und Käufer erkennen das am CE-Zeichen in Verbindung mit der Registriernummer (0589 für BAM) auf dem jeweiligen Feuerwerkskörper.

Wie viel Feuerwerk darf ich im Auto transportieren und zu Hause lagern?

Wer Feuerwerkskörper selbst im Handel kauft, sollte darauf achten, dass die jeweils geltenden Vorschriften für den Transport eingehalten werden. Dem Bundesinnenministerium zufolge dürfen pro Fahrzeug nämlich maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) transportiert werden.

Wer nur ein paar Knaller und Raketen kauft, dürfte an dieser Schwelle längst nicht kratzen. Ein einzelner Böller beinhaltet etwa bis zu fünf Gramm NEM, eine Rakete kann bis um die 20 Gramm NEM beinhalten. Die konkreten Zahlen können Verbraucherinnen und Verbraucher der jeweiligen Verpackung des gewünschten Produkts entnehmen.

Gelagert werden sollte das Feuerwerk kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern. Heizkörper und Heizleitungen sollten sich nicht in unmittelbarer Nähe befinden, um eine ungewollte Auslösung zu vermeiden, rät die BAM. Feuer und offenes Licht in der Nähe sind ebenso tabu. In einem bewohnten Raum darf zudem maximal 1 Kilogramm NEM aufbewahrt werden. Ist der Raum unbewohnt und abgetrennt, dürfen höchstens bis zu 15 Kilogramm NEM gelagert werden.

Was ist mit Restbeständen aus dem Vorjahr zu tun?

Die BAM empfiehlt dringend, Restbestände nicht mehr zu verwenden. Zu groß ist die Gefahr einer unvorhersehbaren Reaktion. Stattdessen sollte das alte Feuerwerk einem Recycling- oder Wertstoffhof zur Entsorgung zugeführt werden.

Wann und wo darf das Feuerwerk abgebrannt werden?

Nur an Silvester und Neujahr darf Feuerwerk ohne ansonsten entsprechend notwendige Erlaubnis der örtlichen Behörden abgebrannt werden. Das Bundesinnenministerium weist aber darauf hin, dass das Abbrennen von Böllern und Raketen in manchen Gemeinden nur zwischen 18 und 6 Uhr erlaubt ist.

In unmittelbarer Nähe von 

  • Kirchen,
  • Krankenhäusern,
  • Kinder- und Altersheimen,
  • Reet- oder Fachwerkhäusern,
  • sowie Bereichen mit großen Menschenansammlungen

ist das Zünden von Feuerwerk generell verboten. Gerade in vielen Großstädten gelten zudem bestimmte Verbotszonen in der Innenstadt.

Wie ist abgebranntes Feuerwerk zu entsorgen?

Sind die gezündeten Feuerwerksreste abgekühlt, gehören sie in den Restmüll. Laut Verbraucherzentrale NRW können sie nämlich giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.

Welche Versicherung übernimmt, falls jemand zu Schaden kommt?

Kommen beim Zünden von Feuerwerkskörpern unbeabsichtigt Dinge oder andere Personen zu Schaden, sollten Verursacher nach Möglichkeit privat haftpflichtversichert sein. Wessen Auto Schaden nimmt, kann sich an seine Teilkaskoversicherung wenden, sofern der Verursacher unbekannt ist. War gezielter Vandalismus im Spiel, benötigt es eine Vollkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus oder am Inventar greift die eigene Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung.

© dpa-infocom, dpa:251228-930-472102/1


Von dpa
north