Gericht: Erbe muss Notar zum Nachlassverzeichnis antreiben
Verlangen Pflichtteilsberechtigte eine Nachlass-Aufstellung, müssen Erben aktiv werden. Dabei genügt es nicht, einen Notar zu beauftragen. Trödelt der, muss nachgehakt werden - sonst wird's teuer.
10.08.2026 16:27
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