Mann setzt sich auf Mann: Schmerzensgeld nach Wiesn-Rangelei | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.09.2026 11:55

Mann setzt sich auf Mann: Schmerzensgeld nach Wiesn-Rangelei

 Ein Mann setzte sich auf einen Angreifer und fixierte ihn: Eine Auseinandersetzung auf dem Oktoberfest endet vor Gericht. (Foto: Angelika Warmuth/dpa/dpa-tmn)
Ein Mann setzte sich auf einen Angreifer und fixierte ihn: Eine Auseinandersetzung auf dem Oktoberfest endet vor Gericht. (Foto: Angelika Warmuth/dpa/dpa-tmn)
Ein Mann setzte sich auf einen Angreifer und fixierte ihn: Eine Auseinandersetzung auf dem Oktoberfest endet vor Gericht. (Foto: Angelika Warmuth/dpa/dpa-tmn)

Draufsetzen und auf die Polizei warten? Diesen Weg wählte ein Mann auf dem Münchner Oktoberfest, um sich eines Angreifers zu erwehren. So weit, so effektiv. Doch die Sache ging vor Gericht. Und das stellte fest: Das war nicht nötig und auch so ein schwerwiegender Schritt, dass der Draufsetzer dem Draufgesetzten ein Schmerzensgeld zahlen musste. Auf dieses Urteil (Az.: 223 C 11265/25) weist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hin.

Der Fall im Detail:

  • 2022 besuchten beide Männer das Münchner Oktoberfest.
  • Dort gerieten sie mit mehreren Personen in eine Schlägerei.
  • In deren Verlauf ging der Kläger schließlich zu Boden.
  • Der Beklagte setzte sich demnach für ein bis zwei Minuten auf dessen Oberkörper, um ihn zu fixieren.
  • Der am Boden liegende Mann klagte daraufhin über einen Bluterguss am Arm und einen gebrochenen kleinen Finger.
  • Die Sache ging zum Münchner Amtsgericht, die Forderung: 2.500 Euro Schmerzensgeld.
  • Der Beklagte berief sich auf Notwehr, da er demnach zuvor angegriffen wurde. Außerdem seien die Verletzungen nicht auf sein Verhalten zurückzuführen.
  • Wichtig dabei: Der Draufsetzer war erheblich schwerer als der am Boden liegende Mann.

Überraschung: Angreifer bekommt Schmerzensgeld zugesprochen

Auf Notwehr könne der Herr sich nicht berufen, so die Ansicht des Gerichts. Denn der Angriff des Klägers sei ja mit dessen Gang auf die Bodenbretter erledigt gewesen und es sei daher von ihm keine gegenwärtige Gefahr mehr ausgegangen. 

Allerdings: 2.500 Euro Schmerzengeld waren dem Gericht zu hoch angesetzt. So hat das Gericht im Detail entschieden:

  • Nach Auffassung des Gerichts stellte bereits das bewusste Fixieren des am Boden liegenden Klägers durch das erhebliche Körpergewicht des Beklagten eine rechtswidrige Körperverletzung dar. 
  • Der Beklagte habe selbst eingeräumt, etwa ein bis zwei Minuten auf dem Oberkörper des Klägers gesessen zu haben. Dies verursache zwangsläufig erheblichen Druck und Schmerzen.
  • Im Wortlaut des Gerichts: Dieses ein- bis zweiminütige Niedersitzen auf den Oberkörper des Klägers stellt eine solche Körperverletzung i.S.d. §§ 823 BGB dar. Das bewusste Niedersetzen des Beklagten, der über eine stämmige körperliche Konstitution verfügt, auf der Brust und dem Oberkörperbereich des am Boden liegenden, deutlich schmäleren Klägers stellt einen unmittelbaren und intensiven Eingriff in dessen körperliche Sphäre dar.
  • Das Gericht hielt wegen des intensiven Fixierens die 500 Euro Schmerzensgeld für angemessen.

Was die Entscheidung laut „anwaltauskunft.de“ auch zeigt: Auch ohne nachweisliche Verletzung kann durch so ein Verhalten ein Schmerzensgeld fällig werden. Denn entscheidend ist, ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Notwehr endet, sobald der Angriff tatsächlich beendet ist.

© dpa-infocom, dpa:260923-930-730975/1


Von dpa
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