Draufsetzen und auf die Polizei warten? Diesen Weg wählte ein Mann auf dem Münchner Oktoberfest, um sich eines Angreifers zu erwehren. So weit, so effektiv. Doch die Sache ging vor Gericht. Und das stellte fest: Das war nicht nötig und auch so ein schwerwiegender Schritt, dass der Draufsetzer dem Draufgesetzten ein Schmerzensgeld zahlen musste. Auf dieses Urteil (Az.: 223 C 11265/25) weist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hin.
Der Fall im Detail:
Auf Notwehr könne der Herr sich nicht berufen, so die Ansicht des Gerichts. Denn der Angriff des Klägers sei ja mit dessen Gang auf die Bodenbretter erledigt gewesen und es sei daher von ihm keine gegenwärtige Gefahr mehr ausgegangen.
Allerdings: 2.500 Euro Schmerzengeld waren dem Gericht zu hoch angesetzt. So hat das Gericht im Detail entschieden:
Was die Entscheidung laut „anwaltauskunft.de“ auch zeigt: Auch ohne nachweisliche Verletzung kann durch so ein Verhalten ein Schmerzensgeld fällig werden. Denn entscheidend ist, ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Notwehr endet, sobald der Angriff tatsächlich beendet ist.
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