Klimaneutral und nachhaltig? Diese Werbung ist nun verboten | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 21.09.2026 12:00

Klimaneutral und nachhaltig? Diese Werbung ist nun verboten

Wo umweltneutral draufsteht, muss auch umweltneutral drin sein. (Foto: Uli Deck/dpa/dpa-tmn)
Wo umweltneutral draufsteht, muss auch umweltneutral drin sein. (Foto: Uli Deck/dpa/dpa-tmn)
Wo umweltneutral draufsteht, muss auch umweltneutral drin sein. (Foto: Uli Deck/dpa/dpa-tmn)

„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sollen in Zukunft keine leeren Versprechen mehr sein. Ab dem 27. September 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für Werbung mit Umweltbegriffen, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Die neuen Vorgaben gehen auf die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) zurück. Übersetzt heißt das etwa: Verbraucher für den ökologischen Wandel stärken. 

Das bedeutet: Unternehmen müssen Umweltversprechen in Bezug auf ein Produkt künftig konkreter belegen. Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind nur zulässig, wenn eine entsprechende hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann, so die Verbraucherzentrale. Das Werbeversprechen muss also konkretisiert und begründet werden. Der konkrete Umweltvorteil muss klar benannt werden.

Auch wird bestimmte Werbestrategien werden künftig ausdrücklich untersagt.

Dazu gehören insbesondere:

- Das Nutzen von Nachhaltigkeitssiegeln ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage.

- Umweltaussagen über ein gesamtes Produkt oder Unternehmen, wenn der beworbene Vorteil tatsächlich nur einen Teil betrifft.

- Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, wenn die behauptete Klimawirkung allein oder maßgeblich durch den Ausgleich von Treibhausgasemissionen erreicht werden soll.

- Versprechen über künftige Umweltleistungen, wenn dafür kein konkreter, nachvollziehbarer und überprüfbarer Umsetzungsplan vorliegt.

Ein automatisches Gütesiegel für Umweltwerbung sind die neuen Regeln allerdings nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb weiterhin genau hinsehen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

Dabei sollten Sie kritisch prüfen: Worauf bezieht sich der beworbene Umweltvorteil - auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Bestandteil? Wie wird der Vorteil erreicht? Und: Gibt es konkrete und nachvollziehbare Informationen?

© dpa-infocom, dpa:260921-930-719239/1


Von dpa
north