Das Böllerschießen ist Pflege alten Brauchtums und hat sich zum Volksbrauch entwickelt. Auch in Uffenheim ist das Anböllern am Neujahrstag mittlerweile Tradition. Es fand zum siebten Mal statt.
Zu dieser Tradition hat es in Uffenheim der Trachtenverein, beziehungsweise die Böllerschützenabteilung, gemacht. Viele Uffenheimer und Uffenheimerinnen, darunter auch Bürgermeister Wolfgang Lampe und Pfarrvikar Florian Sassik, nutzten das Angebot des Vereins und kamen gerne auf den Schlossplatz. Viele gute Neujahrswünsche wurden ausgetauscht. Gemütlich saß man in der Zehntscheune oder stand an den Feuerstellen auf dem Schlossplatz zusammen – mit Essen und kalten oder warmen Getränken.
Zum Uffenheimer Verein gesellten sich noch Mitglieder befreundeter Vereine aus Gebsattel, Großhabersdorf, Herbolzheim, Marktbergel, Neuendettelsau, Ochsenfurt und Scheinfeld. Hans-Jochen Teufel, Kommandant der Fürstlich privilegierten Schwarzenberg’schen Böllerschützen der Scheinfelder Tracht, spielte die Trommel.
Beim Böllern bei Dämmerung lautete die Schussfolge: Langsame Reihe, Schnelle Reihe und Salut. Bei Dunkelheit im Fackelschein schossen die Böllerschützen eine Batterie, Doppelschlag und Salut.
Der Ursprung der Böller reicht bis in das 14. Jahrhundert zurück. Böller wurden laut Stefan Riedel, Kommandant der Böllerschützen des Trachtenvereins Uffenheim, seit jeher für das Schießen zu feierlichen Anlässen hergestellt, sie waren für Kriegszwecke völlig ungeeignet. Böllergeräte seien auch keine Waffen im Sinne des Waffenrechts, da aus ihnen keine Projektile verschossen würden. Mit dem Neujahrsanböllern wollte man böse Geister und Dämonen zum Neujahrsbeginn vertreiben. Die früheste Erwähnung stammt 1705 aus Ornbau, im 18. Jahrhundert gibt es auch einen Nachweis aus Rothenburg, 1819 einen aus Ansbach.
Klar distanzieren sich die Böllerschützen vom privaten Feuerwerk und der „potenziell gefährlichen Knallerei zum Jahreswechsel“. Da immer um Silvester herum über ein Böllerverbot diskutiert wird, betont Riedel, dass Böllern als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ gilt. Es sei als immaterielles Kulturgut von der Deutschen Unesco-Kommission anerkannt. „Wir sind der Tradition verbunden – mit Disziplin und Tracht.“
Böllerschützen und Böllerschützinnen müssen laut Riedel 21 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz sein. Dafür sei der Besuch eines Lehrgangs mit Abschlussprüfung notwendig. Die persönliche Eignung werde alle fünf Jahre behördlich geprüft. Die Hand-, Schaft- oder Standböller müssten sicherheitstechnisch in einem einwandfreien Zustand sein. Ein „Beschussamt“ prüfe dies alle fünf Jahre, was vergleichbar sei mit einer Hauptuntersuchung beim Auto.
Das traditionelle Böllerschießen muss nach Angaben des Trachtenvereins in Bayern nicht genehmigt werden und ist ganzjährig erlaubt. Es werde vom Verein aber im Vorfeld unter anderem bei Ordnungsbehörden, Gemeinden oder sozialen Einrichtungen angezeigt. In diesem Jahr werden im ersten Quartal drei Vereinsmitglieder einen Lehrgang besuchen und die Prüfung ablegen. Sie werden laut Verein auf Hand-, Schaft-, Standböller und Kanone ausgebildet.
In diesem Jahr feiert der Verein zudem sein 15. Gründungsjubiläum. Ein weiterer Grund zum Feiern ist die zehnte Vorkerwa des Trachtenvereins am 29. August auf der Festwiese hinter der Stadthalle in Uffenheim.
Im vergangenen Jahr waren die Uffenheimer Böllerschützen bei einer Hochzeit aktiv, ebenso beim Walpurgischießen in Scheinfeld sowie bei der Baumpflanzung in der Jahresbaumallee bei Scheinfeld. Auch beim Anschießen der Kirchweih in Klosterdorf und in Frickenhausen war man dabei, ebenso wirkten die Böllerschützen beim Volkstrauertag in Ickelheim mit.