Die Historikerin Katrin Kasparek (Forschungsstelle Nationalsozialismus des Bezirks Mittelfranken) zeichnete im Evangelischen Bildungszentrum (EBZ) die Geschichte der NS-Euthanasie in Mittelfranken nach. Sie zeigte auf, dass dieses Thema noch heute die Familien der Opfer belastet.
Immer wieder meldeten sich Angehörige bei ihr und forschten nach scheinbar „verschwundenen“ Familienmitgliedern, berichtete sie ihrer Zuhörerschaft. Dass „Euthanasie“ ein schwieriger Begriff ist, machte Katrin Kasparek laut einer Mitteilung des EBZ gleich zu Beginn klar.
Zur NS-Euthanasie gehörten drei Mordmechanismen: die Aktion T4, die Kinder- und Jugend-„Euthanasie“ und die „dezentrale Euthanasie“. Die Aktion T4 ist ein Begriff aus der Nachkriegszeit. Im Namen dieser „Aktion“ wurden zwischen 1940 und 1941 etwa 70.000 Psychiatriepatientinnen und -patienten in sechs Tötungsanstalten umgebracht. T4 ist dabei laut Referentin eine Abkürzung für eine Adresse, die Tiergartenstraße 4 in Berlin. Von dort wurde das Vorgehen zentral gesteuert.
„Die Aktion T4 war ein Erprobungsfeld für den Massenmord“, stellte die Referentin klar. Beendet worden sei sie aus Furcht vor Protesten. Das der Aktion zu Grunde liegende „Meldesystem“ habe aber weiterhin gegolten. Die Tötungen seien zu den Ärzten vor Ort verlegt worden.
Kasparek zeigte auf, dass der Idee der „Volksgemeinschaft“ in der NS-Zeit das Konzept der Eugenik zugrunde gelegt wurde, also die Lehre von der Verbesserung des Erbgutes. Ein Teil sei die „negative Eugenik“ gewesen, zu der Eheverbote („Nürnberger Gesetze“), aber auch Zwangssterilisationen und die Euthanasie-Programme gehörten.
Im Bereich von Mittelfranken gab es zwei Heil- und Pflegeanstalten, die für die Umsetzung der Aktion T4 zuständig waren – eine in Erlangen und eine in Ansbach, machte die wissenschaftliche Mitarbeiterin deutlich. Ihr Auditorium erfuhr von den unterschiedlichen Zuständigkeiten der beiden Anstalten, den Einweisungen, den Deportationen und den Tötungen bis hin zur Information der Angehörigen, zum Versand von Urnen oder zu deren „Beisetzung“ in Friedhöfen.
Anhand von Geschichten Betroffener wurde das grauenhafte Geschehen sichtbar. So starteten die Deportationen aus den beiden Pflegeheimen in Erlangen und Ansbach im September 1940 mit jüdischen Patientinnen und Patienten. Insgesamt wurden bis 1945 in den beiden Tötungsanstalten Hartheim und Pirna-Sonnenstein 1800 Personen aus Mittelfranken getötet – davon 70 Prozent in Hartheim und 30 Prozent in Sonnenstein.
In der Heil- und Pflegeanstalt Ansbach habe Kinder- und Jugend-Euthanasie stattgefunden, stellte Kasparek dar. Dass dort gemordet wurde, sei nicht einmal bestritten worden. Der Mord in den Kinder-Fachabteilungen erfolgte über Medikamente.
Kasparek ging auch auf das dritte Tötungsverfahren ein, die dezentrale Euthanasie. Sowohl in Ansbach als auch in Erlangen gab es „Hungerabteilungen“ in den Heimen. Es kursierten sogar Rezepte für Suppen mit möglichst geringem Nährstoffinhalt.
Prozesse fanden in Ansbach erst in den 1960er Jahren statt. Angeklagt waren der damalige Direktor der Anstalt, Hubert Schuch, dessen Stellvertreter Hans Prießmann, der Selbstmord begangen hatte und deshalb nicht vor Gericht gestellt wurde, sowie die Ärztin und Leiterin der Fachabteilung, Irene Asam-Bruckmüller. Weder Schuch noch Asam-Bruckmüller wurden verurteilt – sie legten medizinische Gutachten vor.
Die Fragen der Zuhörenden zeigten deren Betroffenheit, schreibt das EBZ in seiner Mitteilung. Zu dem Abendvortrag im Rahmen der gesellschaftspolitischen Bildung hatten das EBZ, das Evangelische Forum Westmittelfranken und das Evangelische Bildungswerk Donau-Ries eingeladen.