Sie sind besonders schutzbedürftig. Denn diese Kinder und Jugendlichen flüchteten ohne Eltern nach Deutschland. Manche sind traumatisiert. Man nennt sie „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beziehungsweise Ausländer“, kurz UmF oder UmA. Da sie quasi Waisen sind, haben sie einen amtlichen Vormund.
Doch wer diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, kommt bisweilen an seine Grenzen. Im Ansbacher Stadtgebiet muss sich ein Vormund aktuell im Schnitt um 13 Unbegleitete minderjährige Ausländer – auch Mündel genannt – kümmern. Dies teilte auf FLZ-Anfrage Stefan Guggenberger, Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Ansbach, mit. Ähnliche Zahlen übermittelte Fabian Hähnlein von der Pressestelle des Landratsamts Ansbach für den Landkreis. „Aktuell betreut ein Vollzeit-Vormund durchschnittlich zehn bis zwölf UmA“, so der Pressesprecher.
Nach FLZ-Informationen aus Kreisen von Amtsvormündern bedeutet die derzeitige Zahl der zu Betreuenden eine große Herausforderung. Es bleibe zu wenig Zeit, zu jedem einzelnen der Schützlinge – sie seien weit überwiegend männlich – eine persönliche Beziehung aufzubauen.
Vor einigen Jahren sei dafür der Spielraum noch größer gewesen. Derzeit dagegen erschöpfe sich die Vormundschaft zu häufig im Wesentlichen auf amtliche Schriftwechsel. Etwa das Stellen von Asylanträgen, und dafür zu sorgen, dass die Mündel zur Schule gehen.
Dabei sind die Verhältnisse in Stadt und Landkreis Ansbach offenbar besser als in manchen anderen Gebietskörperschaften in Deutschland. Nach Recherchen der Redaktion der Hörfunk-Reihe 11KM der ARD-Tagesschau wissen bundesweit einzelne minderjährige Flüchtlinge nicht einmal, ob sie überhaupt einen amtlichen Vormund haben, da bis dato niemand mit ihnen Kontakt aufnahm. Hintergrund der etwa halbstündigen Reportage waren Diskussionen über das Risiko einer Radikalisierung junger Geflüchteter.
Hähnlein erläuterte, bisher habe es nach den Erkenntnissen des Jugendamtes am Landratsamt „weder Verdachtsmomente auf Radikalisierung noch auf Ausbeutung von UmA“ gegeben, zumal deren Vormund jeden Arbeitsvertrag unterzeichnen müsse. Und weiter: „Einer möglichen Radikalisierung wird mit dem Ziel der guten Integration begegnet, etwa durch Anmeldung in örtlichen Vereinen und Anbindung an Helferkreise. Zudem stehen den UmA mit Erziehungsbeiständen, den Fachbereichen des Amtes für Jugend und Familie sowie Ehrenamtlichen, Menschen zur Seite, die sie unterstützen.“
Guggenberger verwies ebenfalls auf „umfassende Integrationsmaßnahmen“. Die Integration gelinge etwa durch das Engagement in Sportvereinen.
Für Amtsvormünder ist insbesondere ein abgeschlossenes Verwaltungs- oder Sozialpädagogikstudium obligatorisch, so die beiden Sprecher. „Ziel ist es, dass einmal pro Monat eine persönliche Begegnung stattfindet“, erläuterte Guggenberger zur Kontakthäufigkeit. Hähnlein teilte mit: „Gesetzlich vorgegeben ist ein monatlicher Kontakt mit dem Mündel in dessen regulärem häuslichen Umfeld.“ Am Anfang, wenn viel zu regeln sei, gebe es aber auch wöchentliche Treffen.
Indes schwankt die Zahl der UmA von Jahr zu Jahr. Das Jugendamt der Stadt Ansbach ist aktuell laut Guggenberger für rund 20 zuständig. Damit betreut es etwas weniger der jungen Leute als jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember der beiden Vorjahre, aber deutlich mehr als 2021 (14).
Im Landkreis wurden zum 31. Dezember des Vorjahres 69 Minderjährige aus dieser Gruppe gezählt, und heuer zeichnet sich „wiederum eine höhere Stichtagszahl ab“, so Hähnlein. 2018 hatte die Zahl ein ähnlich hohes Niveau wie jetzt mit 62. Im Jahr 2021 waren es jedoch nur 30 UmA.
Aktuell finden sie nicht immer einen Platz in regulären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. So nutzt die Stadt für einige der Schützlinge die Notunterkunft Reiterzentrum.
Was bedeutet hier das Wort „Notunterkunft“? Laut Guggenberger dürfen darin aufgrund einer „Betriebserlaubnis der Regierung von Mittelfranken“ UmA wohnen. Der Sprecher ergänzte auf Nachfrage: „Die räumlichen und fachlichen Standards weichen dabei von denen für eine stationäre Einrichtung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ab. Damit eine schnelle Unterbringung möglich wird, muss vor allem die sozialpädagogische Betreuung vereinfacht werden.“
Die Jugendlichen würden jeweils nur „stundenweise von Sozialpädagogen betreut“, täglich etwa eine Stunde. Es seien aber rund um die Uhr Mitarbeiter für die Sicherheit der Schützlinge anwesend.
Indes endet die Unterstützung keineswegs immer mit dem 18. Geburtstag. Sechs von sieben inzwischen volljährig gewordenen jungen Flüchtlingen, für die die Stadt zuständig ist, leben noch in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Ein „junger Volljähriger“ wird in einer Gemeinschaftsunterkunft „ambulant betreut“.
Auch das Landratsamt nutzt bei Bedarf die Notunterkunft der Stadt Ansbach am Reiterzentrum. Das Jugendamt am Landratsamt, so Hähnlein, betreibt jedoch eine eigene Notunterkunft in der früheren Jugendherberge Feuchtwangen. Die pädagogische Versorgung werde insbesondere durch ambulante Kräfte des Sonnenhofs Feuchtwangen sichergestellt.
Laut Hähnlein müssen die Notunterkünfte deshalb genutzt werden, weil „es bei Weitem nicht ausreichend Plätze in der stationären Jugendhilfe in Mittelfranken gibt“. Im Landkreis Ansbach stehe etwa das Haus Wolfsbühl des Pädagogik- und Therapiezentrums Larrieden zur Verfügung. Dort werden in einer sozialpädagogischen Wohngruppe bis zu zwölf jugendliche Flüchtlinge betreut.
Nach den Worten von Guggenberger und Hähnlein können sich die jungen Flüchtlinge aus der Stadt und dem Landkreis auch im Tagesaufenthaltsraum der Stadt Ansbach in der Schaitberger Straße niedrigschwellig beraten lassen.
Wer muss wie viel bezahlen? Dies ist auch im Hinblick auf „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beziehungsweise Ausländer“ ein Streitthema.
Konkret geht es um die „Kostenerstattung für vorübergehend unbelegte Plätze in Notunterkünften“. Damit dabei Landkreise und kreisfreie Städte entlastet werden, wandten sich Landrat Dr. Jürgen Ludwig und der Ansbacher Oberbürgermeister Thomas Deffner an die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf. Die regionalen Landtagsabgeordneten seien auch um Unterstützung gebeten worden, so Stefan Guggenberger als Vertreter der Stadt Ansbach und Fabian Hähnlein von der Pressestelle des Landratsamts.
Martin Stümpfig, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, solle seine Kontakte zu Mitgliedern des Bundestages oder zur Bundesregierung nutzen, „um notwendige Veränderungen bundesgesetzlicher Regelungen zu erreichen, die für die Problematik von besonderer Bedeutung sind“, so Hähnlein und Guggenberger. Auch CSU-Landtagsabgeordneter Andreas Schalk sei aktiv geworden.
Guggenberger zog das Fazit, dass die „Vorhaltekosten“ für Notunterkünfte „nach den bundesgesetzlichen Regelungen auch nicht vom Freistaat übernommen werden“.
Sabine Stein-Hoberg, persönliche Referentin von Stümpfig, teilte mit, dessen Nachfragen bei Bundestagsabgeordneten, dem Bezirk, der Regierung von Mittelfranken und dem Sozialministerium hätten „keine befriedigenden Ergebnisse“ erbracht. Das Fazit aus der Antwort der Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage Stümpfigs, so Stein-Hoberg, sei, dass die Kommunen „bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter auf einem Großteil der ihnen entstandenen Kosten sitzen bleiben“.
Indes ist nach Angaben von Schalk, die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Freistaat unterstütze dabei die Kommunen nach Kräften und erstatte gemäß den gesetzlichen Vorschriften den Bezirken die Kosten der öffentlichen Jugendhilfe. Das Kernproblem sei die „hohe Gesamtzahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge“, so Schalk. Er erläuterte in anderem Zusammenhang: „Die Belastungsgrenze in den Jugendämtern ist schon lange erreicht.“ Die Kosten müssten vom Bund mitgetragen werden. Schalk: „Der Freistaat hat bereits flexible, unbürokratische Lösungen geschaffen, um die Jugendhilfe vor Ort bestmöglich zu unterstützen.“
Stümpfigs Sprecherin kritisierte dagegen etwa, dass die Staatsregierung den Kommunen den bayerischen Anteil von 120 Millionen Euro an der Flüchtlingsmilliarde, die der Bund den Ländern mit Beschluss am 10. Mai 2023 auch für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zur Verfügung gestellt habe, „erst mit dem aktuellen Haushalt im Sommer 2024, mehr als ein Jahr später“, zugeleitet habe. Eine Nachfrage Stümpfigs bei Landtagspräsidentin Ilse Aigner habe ergeben, „dass den Kommunen mit der Herabsetzung der Betreuungsstandards entgegengekommen wurde: So dürfen eben auch Studierende und Auszubildende eingesetzt werden“, so Sabine Stein-Hoberg.