Die Stadt Dinkelsbühl hat den Vergleich mit dem Eigentümer eines Altstadthauses widerrufen. Dieser war vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zustande gekommen. In der Sitzung hatte die Richterin deutliche Worte für das Gebaren der Stadt gefunden.
Es ging in der Verhandlung auch um die Frage, ob die Stadt Dinkelsbühl bei Brandschutzauflagen mit zweierlei Maß misst. Die ganze Sache hat eine lange Vorgeschichte. Im Kern geht es um den umfassenden Umbau und die Erweiterung des Hotels „Goldene Rose“ im Herzen der Dinkelsbühler Altstadt. Dagegen hatte der Eigentümer eines benachbarten Altstadthauses geklagt. Die ihn dann treffenden Brandschutzauflagen der Stadt wurden als „Retourkutsche“ empfunden, eine weitere Klage gegen den Bescheid der Stadt war die Folge. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich.
Das Rechtsamt verschickte nun am Freitag eine Pressemitteilung, in der es heißt, dass die einfachen Fenster in der Brandwand zum Nachbaranwesen und auch die Höhe des Kamins – um beides ging es in dem Verfahren – „unbestritten“ nicht den zwingenden Vorschriften der bayerischen Bauordnung entsprächen, und „selbstverständlich werden und wurden Verstöße anderer Eigentümer ebenso moniert“.
Während in den anderen Fällen die Eigentümer jeweils nach einfacher Aufforderung durch die Stadtverwaltung den Brandschutz nachgebessert oder auch andere Verstöße beseitigt hätten, sei der Kläger im vorliegenden Fall mehrfach aufgefordert worden, die Brandwand zu ertüchtigen und den Kamin zu erhöhen und „musste letztlich durch Bescheid dazu verpflichtet werden“, betont das Rechtsamt in der Pressemitteilung.
Und merkt an, dass es „glücklicherweise“ in der Altstadt in Summe wenige Fälle derartiger Verstöße gebe. Sobald diese der Stadtverwaltung jedoch bekannt würden, würden sie vom städtischen Fachmann für Brandschutz begutachtet und durch die Bauverwaltung moniert.
Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer verwahrt sich in der Pressemitteilung gegen den Vorwurf, der durch den Eigentümer angefochtene Bescheid sei eine „willkürliche Reaktion auf eine vor Jahren damals durch den Kläger gegen die Baugenehmigung des benachbarten Hotels erhobene Klage“. Die Bauverstöße am Anwesen des Klägers seien „nur zufällig“ anlässlich eines Ortstermins entdeckt worden, der das Hotel betroffen habe, versichert das Rechtsamt.
In der Pressemitteilung wird außerdem betont, dass die Bauverwaltung „ordnungsgemäß“ arbeite und die Gesetze „gleichmäßig und vorurteilsfrei“ vollziehe.
In der Verhandlung war für die Stadt Dinkelsbühl Rechtsdirektorin Isabell Oertel vertreten. Das Verfahren wird nun laut Rechtsamt vor dem Gericht fortgesetzt.