Eine 3,4 Hektar große Photovoltaik-Anlage auf einem Feld südlich von Bernhardswinden kann gebaut werden – wenn der Stadtrat der Empfehlung des Bauausschusses folgt. Damit findet ein drei Jahre währendes Bebauungsplan-Verfahren seinen Abschluss.
Bereits im Sommer 2023 habe der Investor seinen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, berichtete Stadtplanerin Andrea Heinlein im Bauausschuss. Doch obwohl der Stadtrat zügig einen Aufstellungsbeschluss fasste, zog sich das Verfahren hin.
Dabei sei es um Ausgleichsmaßnahmen für zwei Feldlerchen-Reviere vor Ort gegangen, so Heinlein, aber auch um Fragen der finanziellen Bürgerbeteiligung. Die ist seit einem Stadtrats-Beschluss bei Investitionen in Sonnen- und Windstrom im Stadtgebiet inzwischen zwingend.
Geplant ist die Anlage auf einer 3,4 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche südlich des Ortsteils Bernhardswinden. Die Anlage soll eine Gesamtleistung von rund 3,7 Megawattpeak (MWp) jährlich haben, das entspricht der Stromproduktion bei optimaler Sonneneinstrahlung. Mit der maximalen Strommenge von 3,7 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr können rechnerisch über 1200 Zwei-Personen-Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von jeweils 3000 kWh pro Jahr versorgt werden.
Im Standort-Konzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, das die Stadt vor Jahren aufgestellt hat, wird die vorgesehene Fläche als „sehr günstig” eingestuft. Grund: Durch die Autobahn im Norden, die Hochspannungsleitung vor Ort und die Windenergie-Anlage im Süden ist bereits eine „landschaftliche Vorbelastung” gegeben. Der erzeugte Sonnenstrom kann vor Ort eingespeist werden, eine Einspeisezusage der Stadtwerke liegt bereits vor.
Der Investor habe bereits im November 2023 Bereitschaft signalisiert, eine finanzielle Bürgerbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen zu ermöglichen, berichtete die Verwaltung. Nachrangdarlehen sind eine gängige Form bei der Finanzierung von Wind- oder Solarstromanlagen durch Bürgerbeteiligung. Sie bieten in der Regel attraktive Zinsen, sind aber auch mit Risiken verbunden, denn die Kreditgeber werden im Falle einer Insolvenz nachrangig – nach den erstrangigen Gläubigern – bedient.
Die Stadt wird einen Durchführungsvertrag mit dem Investor schließen. Der sieht die Umsetzung der Artenschutz-Maßnahmen und die Schaffung von Ausgleichsflächen vor. Außerdem regelt er die Erschließung der Fläche und sieht eine Rückbaupflicht vor.
Kritische Nachfragen gab es im Ausschuss zu den geplanten Artenschutz-Maßnahmen zugunsten der Feldlerchen-Population. Denn die von der Regierung genehmigte FCS-Maßnahme (Favorable Conservation Status) ist mangels Möglichkeiten vor Ort auf einer zwölf Kilometer entfernten Fläche im Merkendorfer Stadtgebiet vorgesehen.
Grünen-Stadträtin Sabine Stein-Hoberg regte an, im Durchführungsvertrag eine Überprüfung der FCS-Maßnahme nach zwei bis fünf Jahren festzulegen. Ein Monitoring das sicherstelle, „dass das nicht irgendwann umgepflügt wird”, so Stein-Hoberg.
Gegen die Stimme von AfD-Stadtrat Daniel Lösch brachte der Ausschuss schließlich die Empfehlung an den Stadtrat auf den Weg.