Verwaltungsgericht untersagt schwarze PV-Anlagen in Rothenburgs Altstadt | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 26.11.2025 11:44

Verwaltungsgericht untersagt schwarze PV-Anlagen in Rothenburgs Altstadt

Der Blick vom Röderturm: keine Solarpaneele auf Rothenburger Altstadtdächern. (Archivbild: Anna Beigel)
Der Blick vom Röderturm: keine Solarpaneele auf Rothenburger Altstadtdächern. (Archivbild: Anna Beigel)
Der Blick vom Röderturm: keine Solarpaneele auf Rothenburger Altstadtdächern. (Archivbild: Anna Beigel)

Die Dächer in der Altstadt von Rothenburg müssen frei von schwarzen Solarpaneelen bleiben: Das hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach am Montag entschieden. Die Richter räumten dem Denkmalschutz in Rothenburg höchste Priorität ein.

Wie das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung berichtet, war eine Klage zweier Hauseigentümer in Rothenburgs Altstadt Auslöser für den Prozess. Die Kläger wollten im Zuge einer energetischen Sanierung ihres Wohnhauses auf dem Dach eine PV-Anlage mit schwarzen Paneelen errichten.

Denkmalschutz steht in Rothenburg an erster Stelle

Doch die Stadt versagte ihnen für den Plan die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis – immerhin steht die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz. Eine Baugestaltungssatzung verbietet entsprechende Solaranlagen.

Per Klage am Verwaltungsgericht wollten die Hauseigentümer die Genehmigung juristisch durchsetzen. Für ein Urteil machte sich das Gericht selbst ein Bild von der Lage und stieg auf den Röderturm. Von dort aus bewerteten die Beteiligten die Dachlandschaft von Rothenburg – und welchen Einfluss Photovoltaik-Anlagen auf die Gestaltung nehmen würden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Das Ergebnis: Per Gesetz sei zwar der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wichtiger Belang. Doch in diesem Fall überwiege, dass die Altstadt von Rothenburg ein „herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal” sei. Das „einzigartige Ensemble einer mittelalterlichen Altstadt mit geschlossener roter und bisher ungestörter Ziegel-Dachlandschaft” sei durch schwarze Paneele gefährdet. Damit wurde die Klage abgewiesen.

Das könnte Sie auch interessieren
Das Feuchtwanger Altstadtfest verspricht Kurzweil für alle GenerationenNach Streit um Heizkraftwerk: Nahwärmenetz für Rügland nimmt eine weitere HürdeRothenburg feiert sich und seine Geschichte: Die Pfingstfestspiele 2026 in BildernMitteilung statt Beschluss: Keine Abstimmung über Bauantrag für Roßmühlen-Projekt„Mammutaufgabe” in Rothenburg: Millionenprojekt in der Altstadt ist abgeschlossenABBA und Trompeten-Hits: Die Knabenkapelle spielt in Dinkelsbühl für die MütterSchnelldorf: Die Firma Groninger & Co GmbH setzt konsequent auf KlimaneutralitätMarkus Meinold: Ausbildungsbotschafter aus Rothenburg fördert Gastgewerbe-TalenteSöder und der Wind: Ministerpräsident zu Besuch in Markt ErlbachOrnbau kauft das „Kaplanhaus” – und zwei weitere Gebäude sollen saniert werdenScheinfeld bekommt seinen Marktplatz-Brunnen – in einer umkämpften VarianteSauna und Schwimmbecken: Erweiterungspläne für Fitnessstudio in DinkelsbühlSanierung und Neubau: Lebenshilfe plant Umbau des früheren Forstamts DinkelsbühlGemeinschaft vor Ort stärken: Neues Format für Feuchtwanger FreundschaftsfestDer Heimatverein und die Stadt Ansbach halten das Rokoko-Erbe hoch

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Den Klägern bleibt die Möglichkeit, am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen.


Johannes Hirschlach
Johannes Hirschlach
Redakteur für Digitales
north