Die Dächer in der Altstadt von Rothenburg müssen frei von schwarzen Solarpaneelen bleiben: Das hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach am Montag entschieden. Die Richter räumten dem Denkmalschutz in Rothenburg höchste Priorität ein.
Wie das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung berichtet, war eine Klage zweier Hauseigentümer in Rothenburgs Altstadt Auslöser für den Prozess. Die Kläger wollten im Zuge einer energetischen Sanierung ihres Wohnhauses auf dem Dach eine PV-Anlage mit schwarzen Paneelen errichten.
Doch die Stadt versagte ihnen für den Plan die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis – immerhin steht die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz. Eine Baugestaltungssatzung verbietet entsprechende Solaranlagen.
Per Klage am Verwaltungsgericht wollten die Hauseigentümer die Genehmigung juristisch durchsetzen. Für ein Urteil machte sich das Gericht selbst ein Bild von der Lage und stieg auf den Röderturm. Von dort aus bewerteten die Beteiligten die Dachlandschaft von Rothenburg – und welchen Einfluss Photovoltaik-Anlagen auf die Gestaltung nehmen würden.
Das Ergebnis: Per Gesetz sei zwar der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wichtiger Belang. Doch in diesem Fall überwiege, dass die Altstadt von Rothenburg ein „herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal” sei. Das „einzigartige Ensemble einer mittelalterlichen Altstadt mit geschlossener roter und bisher ungestörter Ziegel-Dachlandschaft” sei durch schwarze Paneele gefährdet. Damit wurde die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Den Klägern bleibt die Möglichkeit, am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen.