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Gerade noch rechtzeitig? Vermieter müssen spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes über die Betriebskosten und Vorauszahlungen abrechnen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Betriebskostenabrechnung: Wo häufige Fehler lauern können

Hausstrom, Aufzug oder Graffiti-Beseitigung: Nicht jeder Aufwand darf auf Mieter umgelegt werden. Welche Fehler Sie in der Betriebskostenabrechnung finden können – und wann sich ein Widerspruch lohnt.
19.10.2026 05:45
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