Leutershausen: Geflügelpest-Regeln gelten mindestens 30 Tage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.03.2023 17:27

Leutershausen: Geflügelpest-Regeln gelten mindestens 30 Tage

Der Hof mit mehreren Gebäuden liegt auf einer Anhöhe etwas außerhalb von Frommetsfelden. Das Areal war am Montag abgesperrt, um eine Gefahr für Menschen durch das Kohlendioxid auszuschließen. (Foto: Manfred Blendinger)
Der Hof mit mehreren Gebäuden liegt auf einer Anhöhe etwas außerhalb von Frommetsfelden. Das Areal war am Montag abgesperrt, um eine Gefahr für Menschen durch das Kohlendioxid auszuschließen. (Foto: Manfred Blendinger)
Der Hof mit mehreren Gebäuden liegt auf einer Anhöhe etwas außerhalb von Frommetsfelden. Das Areal war am Montag abgesperrt, um eine Gefahr für Menschen durch das Kohlendioxid auszuschließen. (Foto: Manfred Blendinger)

Bis dato gibt es keine weiteren Geflügelpest-Verdachtsfälle. Etwa zwei Drittel der rund 80 Geflügelhalter im Drei-Kilometer-Umkreis um Frommetsfelden wurden schon aufgesucht. Auch die rund 180 ausgewählten Bestände in der angrenzenden Überwachungszone in Stadt und Kreis Ansbach werden nun verstärkt überprüft.

Dieses Fazit ergab sich am Donnerstag auf FLZ-Anfrage aus den Angaben von Dr. Ralf Zechmeister, dem Leiter des Ansbacher Veterinäramts.

„Wir sind mit fünf Teams unterwegs“, sagte er zu den Besuchen. In dem Betrieb in Frommetsfelden bei Leutershausen, in dem wegen der Tierseuche 15.000 Puten gekeult wurden, sei die Desinfektion etwa des Mists schon im Gange. Sobald das Veterinäramt diesen Betrieb für frei von dem Influenzavirus H5N1 erklärt hat, laufen die Fristen für die Beendigung der Allgemeinverfügungen der Behörden für die Schutz- und Überwachungszone, wobei zu Letzterer im Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim die Gemarkungen Marktbergel und Ermetzhof gehören.

Gilt der Ausbruchsbetrieb als virusfrei und gibt es keine weiteren Infektionsfälle, gelten die schärferen Maßnahmen in der Schutzzone noch „mindestens 21 Tage“ und die für den ganzen Zehn-Kilometer-Umkreis noch mindestens 30 Tage. Bevor sie endgültig aufgehoben werden, wird nochmals intensiv überprüft, ob die Bestände tatsächlich virusfrei sind.

Unterdessen wartet das Neustädter Veterinäramt noch kurze Zeit, bevor es etwa ein Viertel der Betriebe in seinem Zonenbereich aufsucht.

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Den etwa durchs Keulen entstandenen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen, bei der sie Bestände ebenso wie bei Veterinär- und Landwirtschaftsamt melden müssen. Doch diese Pflicht wird manchmal missachtet. Ein Teil dieser Geflügelhalter meldet nun erst seine Tiere.

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