Ein guter Zaun ist die Voraussetzung für gute Nachbarschaft, heißt es nicht selten. Doch in der engen Altstadt prallen mitunter verschiedene Interessen aufeinander. So ein Fall landete nun vor dem Verwaltungsgericht, doch viele Fragen sind auch juristisch nicht einfach zu klären.
Vor wie vielen Jahren in der ehemaligen Schenke im Krebengäßchen erstmals hopfenlastige Getränke aufgetischt worden sind, lässt sich heute nicht mehr genau sagen. Feststeht, dass die zuletzt nurmehr sporadisch betriebene Wirtschaft wiederbelebt werden soll. Die städtische Verwaltung stand und steht dem Projekt wohlwollend gegenüber und genehmigte das Vorhaben. Eine weitere Möglichkeit der Übernachtung und kulinarischen Einkehr kann in einer der touristischen Hochburgen Deutschlands ja keine schlechte Idee sein. Ein Nachbar aber sieht das anders.
Aus diesem Grund zog der Mann, der nach eigenem Dafürhalten damit inoffiziell auch die Interessen zahlreicher Anrainer vertritt, vor das Verwaltungsgericht Ansbach. Ein Schlichtungstermin im Rathaus, an dem neben Vertretern der Stadt der künftige Betreiber der Gaststätte mit Hotelbetrieb sowie der Nachbar teilnahmen, war im Vorfeld ergebnislos geblieben. Nun klagt der Nachbar gegen den Bescheid der Stadt, die keine Einwände gegen die Sanierung des Hauptgebäudes und die Umwandlung einer Scheune in eine Schank- und Speisewirtschaft mitsamt der Nutzung des Innenhofs in der Klingengasse hat.
Der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Grüner, sieht das Projekt durchaus positiv, „aber nicht in dieser riesengroßen Dimension”, argumentierte er nun vor der 17. Kammer. Die bisherige Gaststättenfläche würde glatt verdreifacht, obendrein ergäbe sich aus der generösen Genehmigung der Stadt zur potenziellen Nutzung des Außenbereichs eine unzumutbare Lärmquelle: „Das ist eine wahnsinnige Belastung für die Nachbarschaft.” Zudem sieht der Kläger die Einstufung dieses Bereichs der Altstadt als reines Wohngebiet mit der Wiederbelebung der Gaststätte konterkariert.
Es sind gleich mehrere Faktoren in diesem Fall, die das dreiköpfige Gremium mit der Vorsitzenden Richterin Kathrin Gensler kritisch beleuchten muss. Es stellt sich die baurechtliche Frage, ob das ursprünglich als Café genehmigte Vorhaben noch die gleichen Grundzüge aufweist. Dem Investor hält die Richterin vor, seinem Bauantrag „keine ausdrückliche Betriebsbescheinigung” beigefügt zu haben. Und das Verhalten der Stadt bleibt in diesem Punkt auch nicht widerspruchslos. Im Hinblick auf ein Grundsatzurteil des VGH habe es die Verwaltung womöglich versäumt, entsprechende Regelungen im Bebauungsplan festzusetzen.
„Die künftige Nutzung des Außenbereichs ist nicht ausgeschlossen”, heißt es in der Genehmigung. Der Nachbar, dem angrenzende Grundstücke gehören, sieht sich gestört und befürchtet gar eine Partymeile. Doch entsprechende Lärmgutachten sagen etwas anderes, mit Betriebszeiten von 8 bis 22 Uhr stelle das Vorhaben keine außergewöhnliche oder gar unzumutbare Belastung dar. „So was muss ein Nachbar abkönnen”, stellt die Richterin mit Blick auf bereits bestehende gastronomische Betriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft fest.
Zudem soll die aus dem Gartenbereich dringende Geräuschkulisse durch eine Lärmschutzwand minimiert werden, versicherte der Investor. Würde aber der Außenbereich komplett überdacht werden müssen, sei das Projekt nicht mehr rentabel umzusetzen. Das bereits jetzt siebenstellige Investitionsvolumen habe sich durch die Verzögerungen deutlich erhöht, erklärt der Bauherr: „Das jetzige Konzept ist der einzig gangbare Weg.”
Zudem legte Anwältin Anja Schilling als juristische Vertretung der Stadt nach. „Wenn wir den Bebauungsplan prüfen müssen, könnte sich herausstellen, dass es doch ein Mischgebiet ist.” Und da wäre die Genehmigung des Projekts quasi ein Selbstläufer. „Es gibt viele rechtliche Unwägbarkeiten”, befand die Vorsitzende Richterin derweil und baute eine Brücke: „Wäre es nicht geschickter, sich zu einigen?”
Eineinhalb Stunden und „konstruktive Einigungsgespräche” später steht fest: Ende September wollen Investor, Kläger und Vertreter der Stadt nochmals im Rathaus zusammenkommen, um letzte offene Fragen zu klären. Ansonsten, und das sagt die Richterin deutlich, wird sich die 17. Kammer bei einem Ortstermin selbst ein Bild machen, ob die Altstadt nicht doch eher Misch- als Wohngebiet ist.
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