Er plünderte Keller und Gartenhäuser. Am Landgericht Ansbach ist am Mittwoch ein 32-Jähriger zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Ob er im Gefängnis einen Mithäftling umbringen wollte, ist weiter offen.
An den Tatorten hinterließ er DNA-Spuren. Hier ein Fetzen Haut, da sogar ein Kleidungsstück. Die Einbrüche waren aber nur ein Teil der Anklage vor dem Landgericht Ansbach. Dem 32-Jährigen wurde auch ein versuchter Totschlag vorgeworfen. Im Juli 2022 soll er in der Ansbacher Justizvollzugsanstalt einen anderen Mann mit einer Rasierklinge in den Hals geschnitten haben, um ihn nach einer Schlägerei umzubringen.
Der Angeklagte sprach dagegen von einem Versehen. Er habe die Klinge eines Einwegrasierers im Mund versteckt aus seiner Zelle mitgenommen und den Mithäftling erschrecken wollen. Ungeplant habe er ihn dann mit der Klinge etwas gekratzt.
Wie hat das Opfer die Szene erlebt? Das hätten die Richter gern von dem Attackierten gehört, doch der erschien nicht im Gerichtssaal. Ebenso wenig ein Augenzeuge der Auseinandersetzung und drei andere Vorgeladene. Das Landgericht lässt nach den fünf Männern nun suchen. Doch das kann dauern. Einer soll in Rumänien, die anderen in verschiedenen deutschen Großstädten sein.
Dr. Christian Eberlein, der in dieser Verhandlung den Vorsitz des Schwurgerichts mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen innehat, blieb nur der vorläufige Rückzug in diesem Punkt der Anklage. Der Richter verkündete, dass das Verfahren wegen des versuchten Totschlags abgetrennt und ausgesetzt wird.
Für den Angeklagten bedeutet dies allerdings nicht die Freiheit. Er sitzt derzeit wegen anderer Delikte im Gefängnis. Und legte zu den nun angeklagten Einbrüchen in Nürnberg ein umfassendes Geständnis ab.
In der Breiten Gasse wollte er in ein Juweliergeschäft eindringen und scheiterte kläglich am Schloss. Mehr Erfolg hatte er beim Aufbrechen von Hütten in Schrebergärten. Auch Vorhängeschlösser in verschiedenen Kellerabteilen knackte er mit einem Bolzenschneider, den er allerdings an einem Tatort zurückließ. Ebenso wie ein Kleidungsstück voller DNA-Spuren.
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier wollte deshalb das Geständnis nicht allzu hoch bewerten. Er erinnerte in seinem Plädoyer daran, dass sich auch bei jedem anderen der angeklagten Einbrüche eindeutige DNA-Spuren des Angeklagten fanden.
Für Heinzlmeier ist der 32-Jährige ein „besonders hartnäckiger Rechtsbrecher”. Die letzte seiner zahlreichen Vorstrafen hatte er vor zwei Jahren am Amtsgericht Ansbach erhalten, denn auch in Ansbach war der Angeklagte schon auf Diebestour. Dieses Urteil musste nun mit eingerechnet werden in eine Gesamtstrafe. Der Oberstaatsanwalt verlangte sechs Jahre Haft.
Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer hielt vier Jahre und zwei Monate für ausreichend. Die Kammer sattelte ein halbes Jahr auf den Antrag der Verteidigerin. Dr. Christian Eberlein wertete in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch Nachmittag neben dem Geständnis den geringen Schaden der Einbrüche positiv. Er liegt nur bei knapp 700 Euro.
Der 32-Jährige nahm das Urteil sofort an. „Ich bin damit zufrieden”, sagte er. Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier gab noch keine Erklärung ab, ob er Rechtsmittel einlegen wird. In jedem Fall, das machte Richter Dr. Christian Eberlein in seinem Schlusswort deutlich, soll die zweite Hälfte der Anklage möglichst bald verhandelt werden.
„Wir sehen uns hier wieder”, sagte der Richter zu dem 32-Jährigen. Wenn die Zeugen, die diesmal nicht kamen, gefunden und dann mit Nachdruck erneut geladen sind, soll die Frage geklärt werden, ob der notorische Einbrecher im Ansbacher Gefängnis tatsächlich einen Menschen mit einer Rasierklinge umbringen wollte. Es wäre nicht seine erste Gewalttat. Als 16-Jähriger tötete er in Rom einen Menschen. Er stach ihm mit einer Glasscherbe in den Hals.