Leinen-Streit: Verwaltungsgericht Ansbach weist Klage von Hundehalter ab | FLZ.de

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Veröffentlicht am 02.03.2025 09:00, aktualisiert am 30.04.2025 19:03

Leinen-Streit: Verwaltungsgericht Ansbach weist Klage von Hundehalter ab

Um einen Hund wie diesen der Rasse Cane Corso ging es vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Das Tier auf dem Foto hat mit dem Fall jedoch nichts zu tun. (Symbolfoto: Stefan Neidl)
Um einen Hund wie diesen der Rasse Cane Corso ging es vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Das Tier auf dem Foto hat mit dem Fall jedoch nichts zu tun. (Symbolfoto: Stefan Neidl)
Um einen Hund wie diesen der Rasse Cane Corso ging es vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Das Tier auf dem Foto hat mit dem Fall jedoch nichts zu tun. (Symbolfoto: Stefan Neidl)

Über das Anlegen von Leinen wird unter Hundehaltern immer wieder diskutiert. Oft kommt es zu Streit. Ein Herrchen klagt nun gegen die Stadt Herrieden. Grund ist ein Zwangsgeld, das ihm wegen einer fehlenden Leine auferlegt wurde.

Der Kläger, der hier Thomas D. genannt wird, hat seit 2019 einen Hund der Rasse Cane Corso, welcher als Listenhund gilt. Listenhunde sind jene, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich angesehen werden. Um ein solches Tier zu halten, sind bestimmte Voraussetzungen Pflicht.

Auf dem Weg zum Garten begegnet

Im Jahr 2023 ordnete die Stadt Herrieden an, dass Thomas D. seinen Hund innerorts und bei Begegnungen mit Passanten oder anderen Hunden an der Leine führen muss. So weit, so gut. 2024 verhängte sie dann ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro gegen Thomas D. Denn: Er soll seinen Hund laut Zeugenaussagen ohne Leine Gassi geführt haben.

Gegen dieses Zwangsgeld klagt der Mann nun. Denn er sagt, er hat eine Leine benutzt. Um der Sache auf den Grund zu gehen, wurde Marie E. (Name geändert) als Zeugin geladen. Sie kennt den Kläger „vom Vorbeigehen, vom Gassigehen“, erklärt sie dem Vorsitzenden Richter Matthias Maurer.

Im Mai 2024 war Marie E. auf dem Weg zu ihrem Schrebergarten in Herrieden, als sie Thomas D. mit seinem Hund „etwa fünf bis zehn Meter“ hinter sich sah. Der Hund war, so sagt sie, nicht angeleint. Als Marie E. Thomas D. dann darauf ansprach, machte er laut der Zeugin nur „pscht“ und hielt seinen Zeigefinger symbolisch vor den Mund.

Nach diesem Aufeinandertreffen entschloss sich Marie E., die Stadt Herrieden zu informieren. Das erklärt sie auf Nachfrage vor der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts, die neben dem Vorsitzenden Richter noch aus den Richtern Christian Schmid, Dr. Martin Bimmerlein und zwei Schöffen besteht.

Ein spezielles Modell

Dann geht es darum, ob Thomas D. seinem Hund nun an diesem Tag im Mai eine Leine angelegt hat oder nicht – und es wird kompliziert. Er behauptet nämlich, es gab eine Leine. Nur eben ein spezielles Modell, das aus der Fernsehsendung „Die Höhle der Löwen“ bekannt sei.

Dabei handelt es sich um eine Schnur, die in das Halsband integriert ist und bei Bedarf herausgezogen werden kann. So haben Hundehalter beim Gassigehen ihre Hände zeitweise frei. „Es ist einfach bequemer“, sagt Thomas D.

Dass der Hund an diesem Tag ein Halsband getragen hat, bestätigt Marie E. Aber „ich habe keine Leine gesehen“, betont sie noch einmal. „Da können Sie mir beide Hände abhacken.“

Jeder im Sitzungssaal 2 merkt: Die Gemüter der Zeugin und des Klägers sind erhitzt, die Sätze scharf. „Pass auf, was du sagst“, zischt er ihr beispielsweise einmal entgegen. Es scheint fast, als würde es hier nicht mehr um einen Streit zwischen Thomas D. und der Stadt Herrieden gehen, sondern um einen zwischen Thomas D. und Marie E.

Zur Einordnung schildert die Zeugin auf Nachfrage der Kammer zwei Situationen aus der Vergangenheit. Im Jahr 2020 war eine Gruppe von Hundehaltern mit ihren Haustieren unterwegs. Dabei sei der Hund von Thomas D. ohne Leine auf die anderen zugegangen. „Das ist nicht witzig“, sagt sie. Der Kläger sei dabei jedoch nicht eingeschritten.

Einen vergleichbaren Vorfall habe es im Jahr 2021 erneut gegeben. „Die Hunde wurden zum Glück nicht verletzt“, so Marie E. Aber sie ärgert sich auch: „Ich habe den Vorfall nicht gemeldet, ich hätte damals gleich reagieren müssen.“ Seitdem gehe die Gruppe Thomas D. und seinem Hund aus dem Weg.

Gibt es einen wütenden Mob?

„Warum sollte die Zeugin lügen?“, fragt Richter Bimmerlein mit Blick auf die Leinen-Frage. Der Anwalt des Klägers, Sebastian Schindel, antwortet, dass mehrere Frauen sich gegen seinen Mandanten verbündet hätten. „Es gibt hier keinen wütenden Mob“, sagt Bimmerlein. „Doch, genau das ist es“, entgegnet Schindel.

Am Ende der Sitzung gibt es keine Annäherung zwischen Kläger und der Stadt Herrieden. Das Zwangsgeld wird vom Ordnungsamt weiterhin eingefordert.

Eine Entscheidung hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach noch nicht gefällt. Sie wird beiden Parteien im Nachgang zugestellt.

Update:
Das Gericht hat die Klage des Herrieders abgewiesen. Er muss das Geld also bezahlen, teilt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil mit. Die Kammer ist überzeugt, so heißt es im schriftlichen Urteil, dass der Kläger seinen Cane Corso an dem besagten Tag im vergangenen Jahr „unangeleint ausgeführt“ hat.
Es handelt sich um „eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“, heißt es im Urteil. Aber: Die Kammer hält die Zeugin für „glaubwürdig“ und ihre Aussage für „glaubhaft“. „Die Zeugin hat ihre Beobachtungen plausibel dargelegt. Ihre Aussage erschien erlebnisbasiert.“
Weiter bestünden keinerlei Anhaltspunkte für eine „Verschwörung“ zwischen der Zeugin und weiteren Personen. Die Zeugin hat den Vorfall nach Einschätzung der Kammer damals nicht „impulsgesteuert“ an die Stadt Herrieden gemeldet, sondern vielmehr scheint sie „rational abgewogen zu haben“.
Die Schilderungen des Klägers, eine spezielle Leine benutzt zu haben, erscheinen der Kammer als „Schutzbehauptung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Denn die Zeugin hatte ausgesagt, dass sie beim Kläger weder eine Leine noch eine Schlaufe in der Hand gesehen habe. Das hält die Kammer für glaubhaft.
Gegen dieses Urteil können die Beteiligten noch die Zulassung der Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.


Anna Beigel
Anna Beigel
Redakteurin in Ansbach
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