Ein Mann, der um sich herum nur noch Werwölfe sah. Der im Auto durch zwei Landkreise fuhr und wahllos Menschen niederschoss. Zwei tötete. Die Amokfahrt, die an einem Sommertag 2015 in Tiefenthal im Landkreis Ansbach seinen Anfang nahm und in Bad Windsheim endete, jährt sich an diesem 10. Juli zum zehnten Mal. Der Täter von damals ist inzwischen wieder frei. Um ihn herum blieben offene Wunden. Ein Rückblick auf einen Fall, der eine ganze Region erschütterte.
Das Wort „Fall” kann dabei kaum transportieren, welche Dimension sich an jenem 10. Juli 2015 auftat, als die ersten Notrufe über einen um sich schießenden Autofahrer bei der Polizei eintrafen. Der damals 47 Jahre alte Täter, ein Pfleger und Sportschütze, tötete auf seiner Route zwei Passanten. Es bleibt ein Wunder, dass die Amokfahrt nicht noch mehr Tote forderte, das zeigte auch der 2016 geführte Prozess gegen den Mann. Das Landgericht Ansbach erklärte ihn für nicht schuldfähig. Er blieb in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter.
Wie Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, auf FLZ-Anfrage bestätigt, wurde der Mann 2024 wieder auf freien Fuß gesetzt. „Die zuständige Strafvollstreckungskammer hat auf Basis von Gutachten entschieden, dass eine weitere Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann”, erklärt er. Diese laufe noch vier Jahre. Die Gutachten hätten ergeben, dass von dem Mann heute nur eine „sehr geringe Gefahr” ausgehe. Er wohne nicht mehr im Raum Ansbach.
Was nach der Tat blieb, waren erschütterte Einwohner, tiefe Trauer, eine Heldentat in einer Bad Windsheimer Tankstelle – und die Frage, wie ein psychisch schwerkranker Mensch über zehn Jahre größtenteils unbemerkt in eine Wahnwelt abdriften konnte. FLZ-Redakteur Manfred Blendinger hatte sich knapp ein Jahr nach der Amokfahrt und kurz nach dem Gerichtsprozess auf Spurensuche begeben: entlang der Strecke, die der Täter damals genommen hatte. Um die Abläufe und Hintergründe der Tat an jenem 10. Juli zu skizzieren, veröffentlicht die FLZ die Geschichte an dieser Stelle erneut.
Von Manfred Blendinger
Eine Frau schiebt ihren Kinderwagen auf dem Feldweg am Ortsrand. In einer schrägen Wiese stehen zwei Fußballtore. Auf einem Hof ein älterer Mann mit Schubkarren, über die Straße tuckert ein Bulldog.
Tiefenthal ist schwer zu finden. Wer von Ansbach kommt, kann über den Damm des stillen Scheerweihers fahren, hoch nach Steinersdorf, zur mächtigen Kreuzeiche, durch den Wald, auf ungeteerten Wegen. Oder die S-Kurve auf der Straße nach Leutershausen, in Lengenfeld rechts abbiegen. An der Bahnbrücke nimmt ein in Ehren ergrauter Landwirt die Hand vom Rollator und winkt freundlich. Wer an einem Sommertag hierherfährt, sucht die Idylle.
Gregor A. (Name geändert) suchte den Kampf. Er gegen alle. Gegen den Untergang der Welt. Heil war sie für ihn schon lange nicht mehr. Nicht, weil er zum Abitur am Ansbacher Platen-Gymnasium eine Zusatzrunde einlegte. Nicht, weil er nach zwei Jahren das Studium zum Hauptschullehrer abbrach. Nicht, weil er bei der Umschulung zum Fachinformatiker in der mündlichen Prüfung scheiterte. Sondern weil er seit 1999 das Böse in seinem Kopf näherkommen spürte.
Fünf Tage hat die Große Strafkammer am Landgericht Ansbach verhandelt. Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Neuhof wird oft daran gedacht haben, wie er am 10. Juli 2015 kurz nach 14 Uhr im Ansbacher Landratsamt saß. Zwei Stunden nach der Festnahme. „Das wissen wir noch nicht”, musste Neuhof auf die meisten Fragen in die Kameras und Mikrofone sagen. Pressekonferenz im Eiltempo, die Termine von Innenminister Joachim Herrmann ließen keine Wahl. Die Nachricht, dass ein Amokfahrer nach 100 Minuten festgenommen wurde, ist Ministersache.
Die Polizei hatte alles aufgeboten, doch wie soll man in der Weite Westmittelfrankens ein Auto finden? Fahrer auf unbekannter Route, hält an, schießt auf Menschen. Nach der Frau in Tiefenthal tötete er einen 72-jährigen Radfahrer bei Schloss Rammersdorf. Es hätten viele Tote werden können. Auch an der Tankstelle in Bad Windsheim, an der Gregor A. nach einem Zickzack-Kurs über Binzwangen, Schmalnbühl und Rappenau und einer Pause an einem Weiher anhielt.
Er hatte viel dabei. Pistole und Revolver, 200 Schuss, Schlagstock, Messer, Decke, Lebensmittel, Taschenlampe, Ausweise, Laptop. Und Dinge, die dem Anhänger einer obskuren keltisch-druidischen Glaubensgemeinschaft spirituellen Halt gaben wie Heilige Asche aus Kuhdung und Feuerrituale in seiner Wohnung. Aber zu wenig Zigaretten.
Wie einer nur noch Werwölfe und Vampire sieht und trotzdem weiß, wo er in Bad Windsheim Zigaretten kaufen kann, ist eine Frage für Fachleute. An der Tankstelle in der Nürnberger Straße traf Gregor A. auf eine Psychotherapeutin, die, als sie einen Mann mit gezogener Pistole auf sich zukommen sah, auf die Kraft ihrer Worte setzte. „Was laufen Sie hier mit einer Pistole herum?”
Die Psychotherapeutin wusste, dass man Männern manche Frage mehrfach stellen muss. „Er hat nicht reagiert.” Sie ließ nicht locker. Gregor A. war nicht der Einzige, dem die Penetranz der Psychotherapeutin an der Tür zum Kassenraum auf die Nerven ging. „Ich habe mir nur gedacht, halt einfach den Mund”, berichtete die Kassiererin. „Die Frau hat weiter gequakt.” Gregor A. riss die Waffe hoch und schrie „Ich knall euch gleich alle ab”. Was in der Kassiererin nur einen Gedanken weckte: „Ich dachte, ich muss jetzt ganz ruhig bleiben und habe zu ihm gesagt: Was kann ich Gutes für sie tun? Er hatte ganz starre Augen. Ich würde sagen, leblose Augen.”
Als der Bewaffnete vor ihr die Zigaretten zahlen wollte, suchte er in seiner Hose vergeblich nach seinem Geldbeutel. Dieser lag neben dem Auto, verloren. Gregor A. legte die Pistole auf dem Tresen ab. Die Kassiererin schnappte sie sich. Dann entschieden Sekunden über das Schicksal der Anwesenden. Die Kassiererin rannte durch eine Tür in der Rückwand des Verkaufsraums, schob die Pistole mitsamt einer verdutzten Kundin in die Toilette und schloss ab. „Ich habe ihr gesagt, sie soll das nicht anlangen.”
Die Kassierin rannte weiter in Richtung Werkstatt. Dort war schon ein Ex-Kollege, der zufällig im Kassenraum gewesen war und sich durch die Tür hinter dem Tresen weggeschlichen hatte. Gregor A. war jetzt ebenfalls durch diese Tür gegangen, fand aber weder Kassiererin noch Pistole. Er wollte zurück zum Auto, um die zweite Waffe vom Beifahrersitz zu holen. Doch vier mutige Männer, die nach einer just in diesen Momenten mitgehörten Radiodurchsage wussten, wessen Wagen da vor der Werkstatt stand, brachten den Gesuchten zu Boden.
Gregor A. erzählte bei der Rückfahrt nach Ansbach im Streifenwagen so viel von Werwölfen, dass der Leitende Oberstaatsanwalt sofort einen Psychiater anforderte. Gerhard Neuhof hat seitdem viel gelesen über Gregor A. In seinem Plädoyer blickte er zurück auf das Jahr 2008.
Der Abiturient, der nach der Ausbildung zum Krankenpfleger am Bezirkskrankenhaus Ansbach und der gescheiterten Umschulung an verschiedenen Orten in seinem Beruf geblieben war, stand plötzlich am Tor der US-Kaserne in Ansbach-Katterbach. Er war in die blaue Uniform eines privaten Sicherheitsdienstes geschlüpft und durfte eine Waffe tragen.
Gregor A. hatte im polizeilichen Führungszeugnis eine weiße Weste, ohne Vorstrafe. Seine psychische Verfassung blieb verborgen. Schon im Jahr 1999 hatte er einen Arzt aufgesucht. Verfolgungsängste, Wahrnehmungsstörungen. Fünf Jahre lang schilderte der Ansbacher verschiedenen Medizinern dieses und jenes. Keiner konnte ein Gesamtbild gewinnen. Ab 2004 ist keine Behandlung nachvollziehbar. Gregor A. hatte beschlossen, nicht er sei das Problem, sondern die anderen. Das Gefühl, eine Waffe zu tragen, hatte ihm in der US-Kaserne Sicherheit gegeben. Nach Auseinandersetzungen mit Kollegen, denen er zunehmend seltsam vorkam, kündigte er.
Gregor A. wusste inzwischen, wie er weiter legal immer eine Hand an der Waffe haben konnte. Er kaufte sich eine Pistole und einen Revolver und wurde Sportschütze im Verein. Damit durfte er seine Waffen bei sich zu Hause aufbewahren. Die Munition gleich noch dazu – und eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Im Sportschützenjargon „Pulverschein” genannt, weil man so Sprengstoff kaufen darf, um Patronen zu befüllen.
Gregor A. hatte viele Patronen in seiner Wohnung, er fühlte sich umzingelt. Ein Kabel am Nachbarhaus war ihm Beweis für eine Überwachungsanlage, Autos im Rückspiegel für Beschatter, die ihn rund um die Uhr verfolgten. Freunde berichten, sie seien nicht mehr so oft mit ihm beisammen gewesen, weil die Klebebänder an den Türen und Fenstern seiner Wohnung als Schutz vor den Überwachern langsam unheimlich wurden.
Gregor A. war als Pfleger in einer Klinik in Bad Windsheim gelandet. Im Februar 2015 wurde ihm gekündigt, weil er einem Patienten eine Hand umgeknickt haben soll. Er erhob Einspruch, aus der Kündigung wurde ein Aufhebungsvertrag. Keine Anzeige. Gregor A. fing in einem Pflegeheim an, nach wenigen Wochen wurde er im Juni entlassen, weil er bei Stress hektisch, laut und unfreundlich wurde.
Arbeitslos, von früheren Freunden isoliert, die Nachbarn auf Distanz, keine Beziehung, die ihn auffing. In seiner Wohnung betrieb der Krankenpfleger eine Aufzuchtanlage für Cannabis. Er nannte die Pflanzen seine „Babys” und stellte sie unter Wärmelampen. Die tägliche Dosis, die er erntete, wurde immer höher, sie drückte das Böse weg.
Die Wohnung im Dachgeschoss in dem Mehrfamilienhaus in Ansbach gehörte seinem Vater. Gregor A. lebte dort erst seit ein paar Jahren, vorher im Haus der Eltern, in einer abgetrennten Wohnung. Merkten seine Eltern etwas? Dachten sie, solange er noch arbeitet, kann es ihm nicht so schlecht gehen? Hofften sie, es werde nicht so schlimm? Keine Antworten. Eltern dürfen schweigen, Vorladungen machen keinen Sinn.
Rechtsanwalt Benjamin Schmitt kannte nicht nur die Akte von Gregor A., sondern ihn. Gregor A. haben in der Rezatstadt viele gekannt, er war früher kein Einzelgänger. Verteidiger Benjamin Schmitt wollte für die gesamte Verhandlung die Öffentlichkeit ausschließen. Die Große Strafkammer wertete aber für die meisten Aspekte das Interesse der Öffentlichkeit höher.
Das Urteil stand fest, weil für paranoid Schizophrene nur eine unbefristete Unterbringung in einer Klinik für psychisch kranke Straftäter infrage kommt. Es hätte eine kurze Sache werden können, doch die Richter machten den Prozess zu Lehrstunden, wie man dem Unfassbaren näherkommen und das Leid von Angehörigen ernst nehmen kann. Sie hörten der Witwe des Radfahrers zu und einer Tochter der 82-Jährigen. Sie luden Vertreter von Behörden und Schützenverein, Nachbarn und Ermittler – und diejenigen, die den Schüssen von Gregor A. nur knapp entgingen.
„Ich bin überzeugt davon, dass der Beschuldigte nicht realisiert hat, dass er auf Menschen geschossen hat”, sagte Verteidiger Benjamin Schmitt, der darum bat, in seinem Mandanten einen kranken Menschen zu sehen. „Er darf nicht zu einem Subjekt herabgestuft werden.” Gregor A. habe sich auf einer Mission gewähnt. „Er glaubte, sich in einer Art Notwehr gegen Vampire und Werwölfe verteidigen zu müssen. Er war überzeugt, der letzte Mensch auf der Welt zu sein.” Der sich zwischendurch nur schnell Zigaretten holen will.
Ein Simulant? Ein Krankenpfleger, der weiß, wie er schuldunfähig wird? Gutachter Dr. Joachim Nitschke schloss dies aus. Über Monate hat der Chefarzt der Ansbacher Forensik Gregor A. beobachtet. Keine einzige Situation sei aufgetreten, so sein Fazit, die simuliert sein könnte.
Im Gerichtssaal unterbrach Gregor A. sein Schweigen nur ganz selten. Einmal sagte er „Dankeschön” für einen Becher Wasser. Mit einem kurzen „Möchte ich nicht” beantwortete der 48-Jährige die Frage des Vorsitzenden Richters Claus Körner, ob er sein Recht auf das letzte Wort nutzen wolle. Ansonsten blieb er stumm, den Kopf gesenkt, Blick ins Nichts.
„Juristisch schuldunfähig”, lautete das Urteil. Kein Antrag auf Revision. Wer keine Schuld hat, darf nicht bestraft werden. „Er hatte ein kompliziertes Wahnsystem aufgebaut”, so Richter Claus Körner. „Der 10. Juli wurde für viele Menschen zum Tag des Schreckens.”