Angst und Schrecken verbreiteten Jugendliche bei Überfällen in Ansbach. Jetzt rücken die endgültige Urteile gegen sie näher. Am Montag, 2. März, beginnt die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ansbach. Es könnte ein kurzer Prozess werden.
Mit einer gezogenen Waffe stürmen zwei Jugendliche am 4. Dezember 2024 abends eine dm-Filiale in der Ansbacher Welserstraße. Sie zwingen zwei Verkäuferinnen zur Herausgabe von 3200 Euro.
Die Frauen haben ebenso Todesangst wie Angestellte und Kunden am 4. Januar 2025 in der H&M-Niederlassung neben dem Ansbacher Rathaus. Vier Maskierte kommen mit Messer und Schlagstock. Ein Schuss kracht in Richtung Decke, ein Verkäufer wird tätlich angegriffen. Weil sich die Kasse nicht öffnen lässt, ziehen die Maskierten wieder ab.
Die Ansbacher Kripo ermittelt auf Hochtouren. Knapp zwei Wochen hat sie die Täter. Sieben Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben in wechselnder Besetzung verschiedene Straftaten verübt: Neben den beiden Raubüberfällen auch Einbrüche, den Diebstahl von fünf Motorrädern und mehrere Körperverletzungen. Ihre Staatsangehörigkeiten sind deutsch, syrisch und italienisch.
Politisch motiviert ist eine weitere Tat in der Silvesternacht. Mit Feuerwerksraketen versuchen mehrere Jugendliche, die israelische Flagge am Ansbacher Rathaus zu zerstören. Auch hier waren einige dabei, die schon bei den Raubüberfällen beteiligt waren.
So schnell die Kripo arbeitet, so schwer fällt es danach der Justiz, das Knäuel zu entwirren. Manche Verdächtige gestehen, andere streiten alles ab, manche werden von Indizien oder Zeugenaussagen überführt, gegen einige Randfiguren, die Schmiere gestanden oder die Beute transportiert haben sollen, fehlen die klaren Beweise.
Im Juli folgt ein Mammutverfahren vor dem Ansbacher Amtsgericht gegen sieben Angeklagte. Nach dem Jugendrecht muss das Verfahren hinter verschlossenen Türen laufen. Es kommt zu Tumulten im Saal, in den nur die Eltern auf die Zuhörerbänke dürfen.
Ein Großaufgebot von Polizisten und Justizwachtmeistern wird für einen geordneten Ablauf nötig, die Angeklagten werden aus verschiedenen Orten in Nordbayern aus der Untersuchungshaft nach Ansbach gebracht. Die Überfallenen berichten, wie sehr sie die Erlebnisse immer noch belasten. Einer Angestellten wurde die Schreckschusswaffe direkt im Nacken auf die Haut gesetzt.
Das Jugendschöffengericht verhängt, gemessen am Alter der Angeklagten, harte Strafen: zweimal sechseinhalb Jahre Haft, einmal sechs Jahre, einmal vier Jahre, einmal dreieinhalb Jahre, einmal zweieinhalb Jahre. Ein Jugendlicher kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Am Montag, 2. März, um 13 Uhr geht der Prozess in eine neue Runde. Nicht für alle. Drei Verurteilte haben ihre Strafe inzwischen akzeptiert, teilte Dr. Michael Tiedemann, Pressesprecher es Landgerichts, auf FLZ-Anfrage mit. Vier sind in Berufung gegangen. Drei von ihnen akzeptieren die Tatvorwürfe, wollen aber dafür ein geringeres Strafmaß. Nur ein Jugendlicher weit die Anklage insgesamt von sich. Am ersten Verhandlungstag werde sich zeigen, ob es zu einer komplett neuen Beweisaufnahme kommen muss, sagte Tiedemann. Die Verhandlung vor der Jugendkammer ist wegen des Alters der Angeklagten wieder nicht öffentlich.
Eine zweite Runde vor Gericht ist ebenfalls zum Angriff auf die Israel-Flagge am Ansbacher Rathaus nötig. Wegen dieser und anderer Delikte wie Körperverletzungen waren sechs Jugendliche angeklagt, sie haben die syrische, irakische oder deutsche Staatsangehörigkeit. Fast alle erhielten Haftstrafen bis zu zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Ein Jugendlicher bekam zwei Jahre und acht Monate. Darin flossen Strafen für frühere Taten ein.
Dieser Jugendliche und ein zweiter Verurteilter legten Berufung ein, sagte der Pressesprecher des Amtsgerichts Ansbach, Armin Abendschein, auf FLZ-Anfrage. Hier wird es ebenfalls eine zweite Verhandlung vor dem Landgericht geben, die noch nicht terminiert ist. Der Schutz des Jugendrechts greift auch hier für die Angeklagten. Alle Verhandlungstage finden auch hier wieder hinter verschlossenen Türen statt.