Mit hohen Haftstrafen ist in Ansbach ein Prozess gegen sieben Jugendliche zu Ende gegangen. Für ihn waren beispiellose Sicherheitsmaßnahmen nötig. Rund 20 Polizisten waren im Saal, um Staatsanwältinnen und Richter zu schützen.
Die Anklage vertraten wegen der Zahl der Angeklagten zwei Staatsanwältinnen. Eine von ihnen wollte am zweiten Verhandlungstag einer der Jugendlichen angreifen. Er wurde von mehreren Polizisten rechtzeitig gestoppt.
Für den Angriff entschuldigte sich der Angeklagte am nächsten Verhandlungstag. Dies bewahrte ihn aber nicht vor sofortigen Konsequenzen, denn er musste zurück in die Untersuchungshaft. Diese war ausgesetzt worden, weil er früh ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem, ob sie gegen ihn wegen des versuchten Angriffs auf die Staatsanwältin ein weiteres Verfahren eröffnet.
Der 16-Jährige gilt als Kopf der Bande. Er hatte sich Mitte Januar seinem Vater offenbart, der sich daraufhin bei der Polizei meldete. Die Kripo hätte den vorbestraften Jugendlichen jedoch ohnehin kurz darauf festgenommen. Er stand wegen anderer Straftaten unter Bewährung. Er legte als erster ein umfassendes Geständnis ab, weshalb er zunächst wieder aus der Untersuchungshaft freikam.
Sein versuchter Angriff auf die Staatsanwältin löste nicht den ersten Tumult aus. Zum Prozessauftakt hatte ein Vater mit seinem Sohn reden wollen, was wegen der Kontaktsperre im Prozess verboten ist. Vater und Sohn protestierten laut. Es kam zu einem Handgemenge, an dessen Ende der Sohn von mehreren Polizisten zu Boden gerungen werden musste.
Die Justiz stockte danach die Zahl der Polizisten massiv auf. Vier Angeklagte kamen schon zum Prozessauftakt aus der U-Haft, begleitet von jeweils zwei Polizisten. Zu ihnen kamen weitere Kräfte des Unterstützungskommandos. Damit waren rund 20 Polizisten ständig im größten Gerichtssaal des Ansbacher Landgerichts, so viele wie noch nie bei einem Jugendprozess. Sie standen vor den zwei Staatsanwältinnen und der Richterbank, und bildeten auf der ersten Zuschauerreihe eine Barriere vor den Eltern.
Nur diese durften die Verhandlung verfolgen, weil die Angeklagten bei ihren Taten erst zwischen 14 und 17 Jahre alt waren. Damit darf der Prozess nicht öffentlich sein. Weshalb für die Bürger viele Fragen offen bleiben, zum Beispiel diejenige, welche Verantwortung die Eltern an den Taten ihrer Kinder tragen.
Kann man wochenlang nichts davon merken, wenn 14- bis 17-Jährige zwei Geschäfte überfallen, Angestellten eine Waffe vors Gesicht halten, maskiert mit Schüssen, Schlagstock und Taschenmesser eiskalt Todesangst verbreiten? Haben Eltern nichts mitbekommen von den Raubüberfällen abends um 19 und 20 Uhr? Haben die Täter, die einmal 3200 Euro erbeuteten, keinem ihrer Kumpel, keinem Bruder, keiner Schwester etwas erzählt, vor niemandem geprahlt, wie cool sie sind? Was haben sie mit den fünf Motorrädern gemacht, die sie aus einem Laden holten, wie konnten sie die Maschinen transportieren, wo lagern? Hat sie jemand beauftragt, gibt es Hintermänner?
Im Saal saßen Gutachter, Vertreter der Jugendämter und Anwälte. Keine Dolmetscher. Sie wurden nicht benötigt, die Angeklagten sprechen fließend die deutsche Sprache, auch wenn nur einer diese Staatsangehörigkeit hat. Wobei unklar ist, ob bei diesen Taten eine Rolle spielte, dass fünf Angeklagte die syrische und einer die italienische Staatsangehörigkeit hat.
Die zentralen Fragen waren andere: Wie können Jugendliche ohne jede Achtung vor ihren Opfern so brutal handeln und sie gefühllos in Todesangst versetzen? Wie können sie ernsthaft geglaubt haben, bei ihren Taten nicht geschnappt zu werden und danach unentdeckt zu bleiben? Haben sie gedacht, alles ist ein Spiel, das nicht mit ein paar Jahren im Gefängnis enden wird, in einem Alter, in dem die Freiheit alles ist? Jetzt werden die meisten Angeklagten einige Jahre weit weg sein von Partys, Handys und Mädchen.
Die Taten haben viele Menschen in Ansbach erschüttert. Die dm-Filiale in der Welserstraße ist stark frequentiert, die H&M-Niederlassung liegt mit ihren zwei Eingängen zum Martin-Luther-Platz und zur Uzstraße im Herzen der Fußgängerzone. Niemand hätte geglaubt, dort zu den Geschäftszeiten bewaffneten Räubern begegnen zu können. Die Warnung des mittelfränkischen Polizei war nach dem ersten Überfall eindeutig: „Die Täter waren während der Tat bewaffnet! Bei Antreffen bitte sofort den Polizeinotruf wählen!“
Die Kripo setzte eine bis zu 20 Personen starke SoKo ein. Sie wertete die Spuren an den Tatorten und die Beobachtungen von Zeugen aus. Die Hinweise verdichteten sich, dass die beiden Raubüberfälle zusammenhängen, die Täter mit E-Bikes oder E-Scootern gekommen waren und aus der Stadt oder ihrer näheren Umgebung stammen. Und es nicht ihre erste Straftat gewesen sein könnte.
Auffällig war, dass beide Überfälle geplant und mit kalter Hand durchgezogen waren. Andererseits offenbar nicht von Profis begangen wurden. Diese würden nicht mit sechs bis sieben Leuten die Ansbacher H&M-Filiale überfallen. So viele Täter erhöhen das Risiko von Fehlern. Die zwei Eingänge dieser Filiale machen die Bewegungen von Kunden und Personal inmitten der Warengänge unkalkulierbar. Mit Überwachungskameras ist zu rechnen, in der Fußgängerzone kann die Flucht an einem einzigen mutigen Passanten scheitern. Von der Frage, wie viel Bargeld in Zeiten der Kartenzahlungen überhaupt in der Kasse sein könnte, ganz abgesehen.
Die Ansbacher Kripo sah damit eine ungewöhnliche Kombination: Die Täter schienen zu allem entschlossen, aber keine auswärtigen Profis. Welche Personen aus der Gegend kämen durch frühere Ermittlungen oder Straftaten in Frage? Rund 50 mögliche Verdächtige filterten die Ermittler aus den Akten und den persönlichen Kenntnissen in der Ansbacher Inspektion. Danach erhöhten sie gezielt den Fahndungsdruck auf diesen Kreis. Die intensiven Befragungen sprachen sich herum, die Untersuchung von Handys lieferte erste Angaben, die Nervosität bei einigen stieg im Eiltempo.
Der Durchbruch kam in der Neujahrsnacht. Mehrere Jugendliche beschossen mit Feuerwerkskörpern am Ansbacher Rathaus eine Flagge von Israel. Augenzeugen alarmierten die Polizei, die so schnell eintraf, dass ein 15- und ein 17-Jähriger auf der Flucht festgenommen wurden. Videos zeigten, dass noch weitere Jugendliche beteiligt waren. Die Handys der Festgenommenen lieferten auch der SoKo zu den Raubüberfällen wertvolle Hinweise.
In ihr Blickfeld rückte der 16-Jährige, der wegen anderer Straftaten unter einer Bewährungsstrafe stand. Die SoKo hatte genug gesammelt, seine Verhaftung war vorbereitet, er kam ihr mit der Offenbarung seinem Vater gegenüber nur knapp zuvor. Am 14. Januar wurde der 16-Jährige festgenommen. Zwei Tage später kamen sechs Jugendliche dazu. Am nächsten Tag verkündete der damalige Kripo-Chef Dieter Hegwein: „Wir haben sie. Die Gefahr weiterer Überfälle ist gebannt.“
Nach der Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft im Januar fiel der Vorhang für die Bürgerschaft. Der Rest bis zu den am Freitag gesprochenen Urteilen blieb hinter verschlossenen Türen. Über deren wichtigste Punkte informierte Armin Abendschein, der Pressesprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage der FLZ.
Nach seinen Angaben wurden zweimal sechseinhalb Jahre, einmal sechs Jahre, einmal vier Jahre, einmal dreieinhalb Jahre und einmal zweieinhalb Jahre Haft verhängt. Eine weitere Strafe von einem Jahr und zehn Monaten ist zur Bewährung ausgesetzt. Diese greift nur, wenn 120 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet werden und eine in Aussicht stehende Ausbildung tatsächlich absolviert wird. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre.
Wie lange die sechs übrigen Verurteilten hinter Gittern bleiben müssen, hängt wesentlich von ihrem Verhalten ab. Bei guter Führung können sie vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Die Untersuchungshaft von rund einem halben Jahr wird angerechnet. Bei den Taten waren die Angeklagten zwischen 14 und 17 Jahre alt. Ihr derzeitiges Alter liegt bei einmal 18, dreimal 17, einmal 16 und zweimal 15 Jahren.
Alle Angeklagten hätten in ihrem Schlusswort die Taten bereut und sich bei den Opfern entschuldigt, sagte der Pressesprecher. Dies hätten auch die Eltern getan, die sich ebenfalls äußern konnten, bevor sich die Vorsitzende Richterin Claudia Hofmann und die beiden Schöffen zur abschließenden Beratung zurückzogen.
In ihrer Begründung habe Hofmann die beispiellose Dimension der Fälle deutlich gemacht, berichtete der Pressesprecher des Amtsgerichts. Das Jugendschöffengericht teile das Entsetzen in der Bevölkerung über das brutale Vorgehen. Die langjährige Jugendrichterin habe gesagt, dass sie Taten in dieser Form noch nicht erlebt habe. Die Bande habe bewusst ein „Klima der Angst” in den Läden erzeugt, in denen nicht nur Beschäftigte waren, sondern auch Kunden, zum Teil mit Kleinkindern.
Besonders schwer wogen für die Richter die massiven Folgen für die Angestellten. Diese litten schwer unter den Überfällen, bei denen es nicht nur Warnschüsse gegeben habe. Einer Angestellten sei die Schreckschusswaffe direkt im Nacken auf die Haut gesetzt worden. Dies könne beim Abzug tödliche Verletzungen auslösen.
Der Schock führe bei den Opfern der Überfälle bis heute zu Panikattacken, Schlafstörungen, Angstzuständen und psychischen Problemen, die Therapien erforderten. Dies habe sich ebenso strafverschärfend ausgewirkt wie die Tatsache, dass die Jugendlichen eine Serie mit verschiedenen Taten über mehrere Wochen im Detail geplant hatten.
Wer bei welcher Tat welche Rolle spielte, habe das Gericht eindeutig geklärt, so der Pressesprecher. Der Grund für die Taten sei nicht erkennbar. „Ein echtes Motiv kam nicht heraus.” Es bleibe der Eindruck, dass es die Jugendlichen vor allem sehr cool fanden, solche Straftaten zu begehen. Sie hätten die Urteile völlig gefasst aufgenommen. Die Reaktionen bei den Eltern seien deutlich emotionaler gewesen, so Armin Abendschein, der am Freitag im Gerichtssaal war.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben nun eine Woche Frist, um Rechtsmittel einzulegen. Der Angriff auf die israelische Flagge am Ansbacher Rathaus wird getrennt verhandelt. Hier waren noch weitere Jugendliche beteiligt.