Die Mitarbeiter und Verantwortlichen des Raubtier- und Exotenasyls in Wallersdorf kommen einfach nicht zur Ruhe. Zwar durften sie im Rechtsstreit mit dem Vermieter der Anlage einen Teilerfolg für sich verbuchen. Im gleichen Atemzug aber erhielt der gemeinnützige Trägerverein die Kündigung.
Ganz überraschend kommt dieser Schritt freilich nicht. Das Tischtuch zwischen den Mitgliedern des Vereins und dem Vermieter ist längst zerschnitten, wie bereits kürzlich im Prozess vor dem Landgericht Ansbach deutlich wurde. Dabei ging es Manuel Buck, geprüfter Tierpfleger und Vorsitzender der Auffangstation, zunächst darum, wieder Zutritt zu dem Tiger-Café zu erhalten.
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte der Vermieter vor einigen Wochen das Türschloss zu den Räumlichkeiten ausgewechselt und sich in der Folge trotz wiederholter Nachfragen geweigert, dem Verein Zutritt zu den seit vielen Jahren genutzten Räumen des Tiger-Cafés zu gewähren. Daraufhin strengte der Verein eine einstweilige Verfügung an und bekam nun Recht.
Der Vermieter muss nach dem der FLZ vorliegenden Urteil die Schlüssel herausgeben. Nach der Entscheidung von Einzelrichter Dr. Michael Tiedemann ist er „verpflichtet, die Räumlichkeiten des Tiger-Café, bestehend aus Verkaufsraum, Teeküche und Abstellraum durch Wiedereinräumung des Mitbesitzes herauszugeben”.
Ein klarer Sieg für Buck und Co., die künftig wie bislang gewohnt wieder einmal im Monat einen Tag der offenen Tür veranstalten und damit auf „überlebensnotwendige Spenden” hoffen können. Zuletzt hatte der traditionell besucherstarke Tag zweimal wegen der ungeklärten Differenzen ausfallen müssen. Rund 20.000 Euro benötigt das einzige Raubtierasyl in ganz Bayern monatlich, damit Serval, Tiger, Karakal, Ginsterkatze, zwei Luchse und mehrere Frettchen artgerecht gehalten und versorgt werden können. Zuschüsse vom Freistaat erhält der Verein nicht.
Allerdings hielt sich die Freude über den Sieg in dem juristischen Tauziehen mit dem Vermieter bei Manuel Buck in Grenzen. Denn die Zukunft der Auffangstation, die sich um Wildtiere aus schlechter Haltung oder auch aus Zirkussen kümmert, ist mitnichten gesichert.
Im Gegenteil. Nun hat der Streit die nächste Stufe der Eskalation erreicht. „Nach der guten kam die schlechte Nachricht: Fast gleichzeitig mit dem Urteil haben wir die Kündigung erhalten”, ließ der Vereinsvorsitzende auf Nachfrage der FLZ wissen.
Nach dem Willen des Vermieters des deutlich in die Jahre gekommenen Areals im beschaulichen Ansbacher Ortsteil Wallersdorf soll der Verein spätestens zum 31. März kommenden Jahres ausziehen. Das wäre bereits in rund sieben Monaten. Eine Hiobsbotschaft oder schlichtweg die Revanche für die Niederlage vor dem Landgericht? Buck mag das öffentlich gar nicht bewerten. Wohl auch, um nicht noch mehr Öl ins ohnehin lodernde Feuer zu gießen.
„Das ist eine extrem kurze Frist und rechtlich sehr bedenklich”, sagt die in Ansbach ansässige Juristin Michaela Hegendörfer, die den Trägerverein vertritt. Knackpunkt in der Auseinandersetzung ist nach ihrer Meinung der „nicht ordentliche” Pachtvertrag, der bei der Entscheidung über die einstweilige Verfügung keine Rolle spielte.
In einem Hauptverfahren, das nun droht, könnte sich der seit 2007 bestehende Trägerverein allerdings wohl auf die lange Mietdauer und den Bestandsschutz als tierhaltender Betrieb berufen. Zudem, so erklärt die Anwältin, würden in einem Räumungsverfahren die gegenseitigen Interessen abgewogen. Und da dürfte das Tierwohl höher bewertet werden als die Ansprüche des Vermieters.
Doch selbst wenn das alles noch Zukunftsmusik ist, muss sich der Trägerverein aufgrund der verfahrenen Situation mit einem Plan B beschäftigen. Ein Umzug wäre für beide Seiten das Beste, heißt es allenthalben. Vor Jahren war ein möglicher neuer Standort in der Feuchtlach am frühen Veto der Stadt gescheitert. „Aber ein neues Areal will erstmal gefunden werden”, sagt Manuel Buck. „Bis dahin müssen wir uns wohl weiter streiten.”,