Im Versorgungsgebiet der N-ergie wird immer mehr erneuerbarer Strom erzeugt. Gleichzeitig sinkt der Verbrauch seit Jahren. Je weiter sich diese Schere öffnet, desto mehr PV-Anlagen müssen abgeregelt werden. Die Betroffenen sind sauer – auch, weil viele ihren Strom dann nicht einmal für den Eigenverbrauch nutzen können.
2023 und 2024 waren Rekordjahre bei der Photovoltaik in Franken. Insgesamt sind nach Angaben der N-ergie bereits 110.000 Anlagen mit einer Leistung von 3,1 Gigawatt installiert. Der „extreme Zubau” habe die Herausforderungen für einen sicheren Netzbetrieb „enorm verschärft”. Immer höhere Leistungsspitzen stünden rückläufige Lasten gegenüber. Der Großteil der PV-Anlagen sei nicht steuerbar, daher könnten die Leistungsspitzen ein „problematisches Niveau” erreichen, teilte Pressesprecherin Silke Weiß von der N-ergie-Konzernkommunikation auf Anfrage der FLZ mit. Konkret würden bei einer weiteren Zuspitzung der Einspeiseleistung Überlastungen im Hochspannungsnetz drohen.
Bisher hat die N-ergie Netz GmbH die Steuerungsoption bei Anlagen zwischen 25 und 100 kW kaum genutzt. In dieser Größenordnung, wie sie etwa auf einem Scheunendach zu finden ist, sind die Anlagen mit einem Funkrundsteuerempfänger (FRE) ausgestattet. Seit dem Frühjahr dieses Jahres werden sie „situationsbedingt” eingesetzt, um die Stromerzeugung zu stoppen und so die Versorgung zu sichern. Redispatch nennt man dieses Verfahren, das vom Energiewirtschaftsgesetz erlaubt wird.
Solche Situationen treten zum Beispiel ein, wenn neue Anlagen zugebaut und deswegen am Netz gearbeitet werden muss, aber auch bei Netzausfällen, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Abschaltungen, um die Netzstabilität zu sichern. Auch das Wetter spielt eine Rolle. Gesteuert wird nach Wirksamkeit, das heißt, dass Anlagen mit einer hohen Wirkung auf bestehende Engpässe vorrangig abgeregelt werden.
Dass das Netz entlastet werden muss, versteht Johannes Schneider. Er hat vor drei Jahren privat eine 30kW-Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen, um E-Fahrzeuge zu laden und Strom zu speichern. Damals habe es geheißen, solche Anlagen würden nicht abgeregelt. Die N-ergie bestreitet, dass es solche Aussagen jemals offiziell gegeben hat. Bis zum Jahr 2022 sei dies aber relativ unwahrscheinlich gewesen.
Die Anlagenbetreiber hätten früher die Wahlmöglichkeit zwischen einer dauerhaften 70-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung oder einer Steuerung über FRE gehabt. Die meisten Anlagenbetreiber hätten sich für die Wirkleistungsbegrenzung entschieden. Die N-ergie Netz GmbH habe dazu keine Empfehlungen ausgesprochen.
Jetzt kann Schneider während der Abschaltungen seinen Strom nicht einmal mehr für den Eigenverbrauch nutzen. Das führt dazu, dass Betreiber solcher Anlagen selbst bei strahlendem Sonnenschein teuren Netzstrom kaufen müssen.
„Willkürlich und rechtswidrig” nennt der Adelshöfer Bürgermeister und CSU-Kreisrat Schneider dieses Vorgehen der N-ergie. Dies sähen auch viele Fachleute und Elektriker so. Daher bereitet er ein juristisches Vorgehen gegen den Stromversorger vor. Dabei geht es auch ums Geld: Für viele Betreiber lohne sich die Investition in die PV-Anlage unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr. Die N-ergie sieht ihr Vorgehen hingegen durch das Energiewirtschaftsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz gedeckt.
Ähnlich groß ist der Ärger bei einem Bürger aus dem Gemeindebereich von Weihenzell, der mehrere Solarstromanlagen besitzt. Zwei davon, die Anfang des Jahrhunderts errichtet wurden, sind bereits ausgefördert, eine dritte kam 2018 hinzu. Im vergangenen Jahr habe die N-ergie überprüft, ob der Rundsteuerempfänger bei ihm funktioniert, berichtet der Mann. Das tut er – und die N-ergie regelt nun häufig ab.
Ob und wie die Verluste der Betreiber entschädigt werden, ist unklar. Die gesetzlichen Regelungen sind offenbar für alle Beteiligten nicht einfach zu interpretieren. „Man steht im Regen und muss warten, was passiert”, kritisiert der Anlagenbetreiber, der seinen Namen nicht veröffentlichen möchte.
Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage könnten auch Abregelungen für Anlagen mit einer Spitzenleistung von weniger als 100 kWp entschädigt werden, erklärt die N-ergie-Pressestelle. „Zum operativen Prozess klären wir momentan noch offene Fragestellungen, insbesondere mit der Bundesnetzagentur. Sobald wir hier Gewissheit haben, werden wir die Anlagenbetreiber über das weitere Vorgehen informieren”, heißt es weiter. Dies gelte auch für die Mehrkosten, die während der Abregelung zum Beispiel für das Laden eines Elektroautos entstehen.
Ob die eigene Anlage momentan läuft oder nicht, bekommen die Betreiber bisher nur via Apps mit, die die Hersteller von Wechselrichtern anbieten. Die N-ergie Netz GmbH arbeitet außerdem nach eigenen Angaben „mit Hochdruck” daran, die einzelnen Schaltmaßnahmen auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.