Wie geht es in Zukunft mit dem Raubtier- und Exotenasyl in Wallersdorf weiter? Darüber machen sich die Verantwortlichen des Vereins seit Monaten Gedanken. Ein Kompromiss wird gerade diskutiert. Vom Vermieter gibt es aber auch einen Vorschlag für eine langfristige Lösung. Dazu äußert sich jetzt dessen Anwalt.
Seit elf Tagen steht der Verein, der sich in dem Ansbacher Ortsteil um beschlagnahmte und aus schlechter Haltung stammende Tiere kümmert, offiziell ohne Mietvertrag da. Der Eigentümer des Areals hatte den Vertrag zum 31. März gekündigt. Vorausgegangen waren bereits seit Jahren bestehende Meinungsverschiedenheiten.
Um ein kurzfristiges Aus zu verhindern, legten die Vereinsverantwortlichen einen Kompromiss-Vorschlag vor. Sie wollen zumindest noch so lange auf dem Grundstück bleiben dürfen, bis Tiger Boris stirbt. Anders als bei seinen acht Mitbewohnern schätzt der Verein die Chancen, den 19-jährigen Raubkatzen-Senior an eine andere Stelle vermitteln zu können, als fast nicht existent ein. In der Folge müsste das Tier eingeschläfert werden, so die Befürchtung. Tiger werden in freier Wildbahn selten älter als 15 Jahre, in Zoos und anderen Einrichtungen gibt es aber auch Berichte über Tiger, die Mitte 20 geworden sind.
Der Vermieter hat den Kompromiss nicht kategorisch abgelehnt, bestätigte Vorsitzende Petra Schmidtke gegenüber der FLZ. „Der Vermieter ist gesprächsbereit”, betont auch dessen Anwalt Dr. Johannes Heu. Sein Mandant habe aber nicht nur Bedingungen genannt, um dem Kompromiss zuzustimmen. Er hat laut Heu auch einen weiteren und langfristigen Vorschlag vorgelegt.
„Das Erbbaurecht wäre eine denkbare Lösung”, erläutert der Anwalt. Dabei würde das Grundstück im Eigentum des Vermieters bleiben, der Verein könnte Heu zufolge aber auf dem Grundstück in Eigenregie schalten und walten, müsste dafür allerdings einen Erbpachtzins zahlen. Die Laufzeit müssten beide Parteien untereinander aushandeln. Eine übliche Laufzeit sind 99 Jahre.
Die Kündigung des Mietvertrages war nach den Worten des Anwalts keine Bösartigkeit. Vielmehr sehe sein Mandant darin eine Chance für einen echten Neuanfang. Die Verhandlung vor Gericht sei aber der Katalysator für die Entscheidung gewesen, gibt Heu zu. Mit dem Mietvertrag gingen auch Verpflichtungen für den Vermieter einher, wie der Rechtsanwalt erläutert. Unter anderem sei der Eigentümer des Geländes dazu verpflichtet, das Areal instandzusetzen.
Gerade in der heutigen Zeit mit deutlich gestiegenen Baukosten würde das viel Geld kosten. In der Folge müssten die Kosten auf den Mieter, also auf das Raubtier- und Exotenasyl, umgelegt werden. Sprich: Die zu zahlende Miete würde deutlich ansteigen und den finanziellen Spielraum der Ehrenamtlichen noch weiter einschränken.
Bei der Erbbaurecht-Lösung fällt diese Verpflichtung für den Vermieter weg, wie Heu darlegt. Er geht davon aus, dass nötige Sanierungen oder Nebauten günstiger zu realisieren sind, wenn diese Aufgabe beim Verein liegt und nicht beim Vermieter. „Einen neuen Mietvertrag wollen wir nicht”, so der Anwalt. „Das hat in der Vergangenheit nicht funktioniert.”
Dass das Gelände eine Frischzellenkur benötigt, wissen auch die Ehrenamtlichen, die in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch immer wieder selbst Hand angelegt haben, um das Areal aufzuhübschen und die Bedingungen für die Tiere zu verbessern. Großkatzen wie Tiger Boris darf der Verein aber beispielsweise aktuell nicht mehr aufnehmen.
Denn ein einziger Tiger benötigt nach dem Tierschutzgesetz mindestens 600 Quadratmeter Platz für eine artgerechte Haltung. Die aktuellen Gehege sind deutlich kleiner, weil diese Regel noch nicht existierte, als sie vor Jahrzehnten gebaut wurden. Kleinere Raubkatzen dürften dagegen weiter aufgenommen werden. Da aber die Zukunft des Vereins ungewiss ist, macht das freilich keinen Sinn.
Sein Vermieter sei gewillt, dass das Raubtier- und Exotenasyl an Ort und Stelle auch in Zukunft existieren kann, macht Dr. Johannes Heu deutlich. „Es braucht ein tragfähiges Konzept.”