Die Bundesregierung will eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einführen. Unter Umständen könnten sogar mehr Produkte davon betroffen sein als gedacht: Im Gespräch sind neben Limonaden unter anderem Fruchtnektar, Eistees, Milchmischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees. Auch Getränke mit Süßungsmitteln könnten einbezogen werden. Eine endgültige Regelung gibt es bislang nicht.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt sich aber schon heute ein genauer Blick auf die Verpackung. Denn wie zuckerhaltig oder süß ein Getränk wirklich ist und wie stark einzelne Zutaten zum Energiegehalt beitragen, ist oft nicht sofort ersichtlich. 4 Punkte, die dabei wichtig sind:
Die Nährwerttabelle zeigt den Nährwertgehalt eines Produkts. Lebensmittelhersteller sind zu dieser Angabe auch bei vorverpackten Getränken in den allermeisten Fällen verpflichtet. Wie die Stiftung Gesundheitswissen erklärt, wird die Zuckermenge als Teil der Kohlenhydratmenge angegeben („davon Zucker“).
Die Angaben beziehen sich meist auf eine Menge von 100 Gramm oder 100 Millilitern. Für den Vergleich verschiedener Getränke ist dieser Wert entscheidend und nicht nur die oft zusätzlich genannte Menge pro Portion (etwa 250 Milliliter). Ein Beispiel: Enthält ein Getränk 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, sind das bei einer 500-Milliliter-Flasche 25 Gramm Zucker.
Die Nährwerttabelle nennt den gesamten Zuckergehalt eines Produkts. Dazu zählen zugesetzte Zucker ebenso wie natürlich vorkommende Einfach- und Zweifachzucker - etwa aus Milch, Obst, Honig, Trockenobst oder Molkenerzeugnissen.
Zugesetzte Zucker in Lebensmitteln müssen bei den Inhaltsstoffen aufgelistet werden, so die Stiftung Gesundheitswissen weiter. Sie verbergen sich aber oft hinter Namen, die nicht auf Anhieb als Zucker erkennbar sind. Mögliche Zuckerquellen und süßende Zutaten sind unter anderem:
Die Zutaten stehen grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils in der Liste. Steht eine Zuckerquelle weit vorn, ist davon im Verhältnis zu den danach genannten Zutaten mehr enthalten. Allerdings können Hersteller verschiedene süßende Zutaten verwenden, die dann einzeln weiter hinten in der Liste stehen. Deshalb lässt sich der tatsächliche Zuckergehalt nur zuverlässig über die Nährwerttabelle (siehe Punkt 1) vergleichen.
Ein Getränk kann wenig oder keinen Zucker enthalten und trotzdem süß schmecken. Etwa, wenn Hersteller Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe einsetzen. In der Zutatenliste stehen sie mit ihrem konkreten Namen oder ihrer E-Nummer.
Beispiele für Süßstoffe sind Acesulfam-K, Aspartam, Cyclamat und Saccharin. Zu den Zuckeraustauschstoffen zählen unter anderem Sorbit, Xylit, Maltit und Isomalt.
Diese Stoffe sind nicht dasselbe wie Zucker: Süßstoffe tragen nach Angaben der Verbraucherzentralen weder zum Zucker- noch zum Energiegehalt bei. Zuckeraustauschstoffe gehören dagegen zu den süß schmeckenden Kohlenhydraten und können zum Energiegehalt beitragen. Bei größeren Mengen können einige von ihnen abführend wirken.
Verbraucherschützer raten dazu, auch Getränke mit Süßungsmitteln nur in Maßen zu trinken - auch deshalb, weil man dadurch an Süße gewöhnt bleibt.
Hersteller werben gerne mit Aussagen wie „zuckerfrei“ oder „weniger süß“, um ihr Produkt für Verbraucher attraktiver zu machen. „Zuckerfrei“ bedeutet aber zum Beispiel nicht, dass ein Produkt keinerlei Zucker enthält. Für diese und einige weitere Aussagen („zuckerarm“, „zuckerreduziert“, „ohne Zuckerzusatz“) gelten rechtliche Vorgaben, teilweise mit konkreten Grenzwerten.
Für Aussagen wie „weniger süß“ oder „ohne Zusatz von Süßungsmitteln“ gelten hingegen keine vergleichbaren Grenzwerte. Sie werden von Verbraucherschützern als mitunter irreführend bezeichnet. Wie viel Zucker und welche süßenden Zutaten tatsächlich enthalten sind, verrät der Blick in die Nährwerttabelle und auf die Zutatenliste. Verbraucherschützer raten, sich nicht von solchen Werbeaussagen blenden zu lassen.
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