Wer ein Schließfach bei einer Bank oder Sparkasse mieten möchte, muss gegenüber dem jeweiligen Geldinstitut nicht offenlegen, was in diesem Safe gelagert werden soll. Darauf weist das Verbraucherportal Finanztip hin. Auch um die Meldepflicht der Bank zur Existenz eines Schließfachs ranken sich immer mal wieder Mythen.
Richtig ist: Geldinstitute müssen ein Schließfach samt Namen des Mieters oder der Mieterin dem Finanzamt melden - allerdings erst nach dessen oder deren Tod.
Haben Erben eine Vollmacht für das Schließfach, kommen sie an dessen Inhalt. Dafür müssen sie sich als Erben legitimieren können - entweder durch Vorlage eines Erbscheins, eines eröffneten notariellen Testaments oder eines Erbvertrags - jeweils in Kombination mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Weil ein notarielles Testament oft ausreicht, können Erben sich die Kosten des Erbscheins sparen.
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