Nachlass-Chaos vermeiden: So dokumentieren Sie Ihr Vermögen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.04.2026 15:31

Nachlass-Chaos vermeiden: So dokumentieren Sie Ihr Vermögen

Zentrale Vermögensübersicht: Eine vollständige und übersichtliche Dokumentation aller Konten, Depots, Versicherungen und Immobilien erleichtert Erben den Zugriff auf das Vermögen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Zentrale Vermögensübersicht: Eine vollständige und übersichtliche Dokumentation aller Konten, Depots, Versicherungen und Immobilien erleichtert Erben den Zugriff auf das Vermögen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Zentrale Vermögensübersicht: Eine vollständige und übersichtliche Dokumentation aller Konten, Depots, Versicherungen und Immobilien erleichtert Erben den Zugriff auf das Vermögen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Wüssten Ihre Erben, wo sich Ihr Vermögen befindet? Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der SOS-Kinderdörfer weltweit zeigt, dass das in vielen Fällen wohl nicht der Fall wäre. Denn demnach hat nicht einmal jeder Dritte (30 Prozent) seine Vermögenswerte vollständig dokumentiert und mit seinen Erben besprochen, sodass sie im Todesfall leicht zu finden wären. Rund jeder zweite (48 Prozent) hat eine solche Dokumentation gar nicht oder nur auszugsweise erstellt - von einem Gespräch mit den Nachkommen ganz zu schweigen.

Im Ernstfall kann das zum Problem werden. Denn wer nicht weiß, wo welche Vermögenswerte liegen, kann darauf auch schlicht nicht zugreifen. In solchen Fällen spricht man von sogenannten nachrichtenlosen Konten. Zu den Kunden dieser Bankguthaben und Wertpapiere haben Banken jeglichen Kontakt verloren und können ihn auch nicht wiederherstellen. Vermeintlich, weil deren Besitzer verstorben sind und deren Erben nichts von der Existenz dieser Werte wissen. In Deutschland sollen auf Millionen solcher Konten Schätzungen zufolge mehrere Milliarden Euro liegen.

So sollten Vermögenswerte dokumentiert werden

Nora Dieckmann, Fachanwältin für Erbrecht und Justiziarin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit, rät Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, eine zentrale Vermögensübersicht zu führen und diese regelmäßig zu aktualisieren. „Wichtig ist, dass sie vollständig ist und für Dritte verständlich bleibt“, so Dieckmann. Die Übersicht sollte sämtliche Bankkonten, Depots, Versicherungen, Immobilien, Beteiligungen und Zugänge zu digitalen Vermögenswerten enthalten, außerdem Hinweise auf etwaige Schulden.

„Die Übersicht gehört nicht ins Testament, sondern sollte separat in einem verschlossenen Ordner und zusätzlich als digitales Dokument mit klar geregeltem Zugriff aufbewahrt werden“, empfiehlt Dieckmann. Im Idealfall weiß eine Vertrauensperson von der Existenz dieser Übersicht. Ansonsten sollten die Informationen nach dem Tod des Erblassers für die Erben gut auffindbar sein.

Guthaben geht nicht einfach verloren

Fehlt eine solche Übersicht, haben es Erbinnen und Erben in der Regel schwer, sämtliche Vermögenswerte des Erblassers aufzuspüren. Helfen kann die Sichtung von Post, Vertragsunterlagen, Kontoauszügen und Steuerbescheiden. Wer gezielt Banken anschreibt und um Auskunft bittet, muss Dieckmann zufolge etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk vorweisen können. „Hilfreich ist es außerdem, Kontakt zu Versicherern, früheren Arbeitgebern oder Steuerberatern aufzunehmen“, so die Justiziarin.

Ein zentrales Register, aus dem Erben in Deutschland sämtliche Vermögenswerte einer Person abfragen können, gibt es Dieckmann zufolge nicht. „Deshalb kann die Recherche lückenhaft bleiben und es hängt manchmal vom Zufall ab, ob man alle Vermögenswerte entdeckt.“

Eine Tatsache sollte Erbinnen und Erben aber beruhigen: Selbst wenn Guthaben jahrzehntelang ungenutzt auf irgendwelchen Konten liegen bleiben, verschwinden diese nicht einfach. „In der Praxis führen Banken Konten und Depots weiter“, sagt Dieckmann. Zwar müssen Banken solche Guthaben nach etwa 30 Jahren steuerlich ausbuchen und als Gewinn versteuern. Der Anspruch auf Auszahlung bleibt Eigentümern oder Erben aber auch darüber hinaus erhalten. „Melden sich Berechtigte später und weisen ihre Ansprüche nach, muss die Bank das Geld weiterhin auszahlen“, so Nora Dieckmann.

© dpa-infocom, dpa:260414-930-944024/1


Von dpa
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