Platz für neuen Wohnraum wird im Bereich zwischen Adlerweg und Fliederstraße geschaffen. Der Neuendettelsauer Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für das Vorhaben den Bebauungsplan „Westlich des Adlerweges” aufzustellen. Zudem gibt es Änderungen im Gewerbegebiet an der Haager Straße.
In dem Karree, das vom Adlerweg und der Fliederstraße eingegrenzt wird, soll neuer Wohnraum geschaffen werden, wie Bauamtsleiter Alexander Ruthardt in der Sitzung sagte. Aus städtebaulicher Sicht wird das Vorhaben durchaus wohlwollend aufgenommen, da es dadurch zu einem baulichen Abschluss des bereits bestehenden Siedlungsbereiches kommt.
Insgesamt werden durch den neuen Bebauungsplan zwei Baufelder geschaffen, in denen insgesamt vier Bauplätze entstehen, wie Jörg Bierwagen vom Ingenieurbüro Christofori und Partner berichtete. Drei der vier Plätze sind nach FLZ-Informationen bereits vergeben, beim vierten Platz laufen Verhandlungen. In dem Gebiet sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen vorgesehen. Man habe bewusst auf Geschosswohnungsbau verzichtet, so der Fachmann.
Gedanken müssen sich die Grundstückseigentümer nach seinen Worten um die Themen Niederschlagswasser und Schallschutz machen. Es geht also darum, das Wasser auf dem Grundstück versickern zu lassen beziehungsweise zu speichern, um es im Anschluss gedrosselt ins Kanalnetz einzuleiten. Der Schallschutz ist relevant, weil an dem Areal eine Bahnlinie vorbeiführt.
Westlich des neuen Gebietes schließt sich eine Grünfläche mit einem stehenden Gewässer und Waldflächen an. Innerhalb dieses Bereichs ist auch ein Biotop zu finden. Aus diesen Gründen ist diese Fläche als von Bebauungen freizuhaltende Talaue definiert, wie es in der Sitzung hieß. Sie wird auch schon als Aufstaufläche bei stärkeren Regenereignissen genutzt. Als alle Informationen auf dem Tisch lagen, stimmte der Gemeinderat einhellig dafür, das Vorhaben zuzulassen und den dafür nötigen Bebauungsplan aufzustellen.
Gleichzeitig ging es in der Sitzung um den bestehenden Plan „Gewerbegebiet an der Haager Straße”. In diesem Fall ist der Wunsch an die Gemeinde herangetragen worden, in dem Gewerbegebiet ein Dialysezentrum zu errichten. Die Verwaltung und der Gemeinderat zeigten sich offen, diesem Wunsch nachzukommen.
Denn einerseits kann dieses Angebot so im Ort gehalten werden. An anderen Stellen in der Gemeinde ist dies nicht möglich, wie es in der Sitzung hieß. Zudem könne und werde die Gemeinde so ein über die Gemeindegrenzen hinaus bedeutender Gesundheitsstandort bleiben, heißt es in der Sitzungsvorlage für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.
Allerdings muss dafür der aus dem Jahr 1994 stammende Bebauungsplan geändert werden. Denn in diesem ist festgehalten, dass Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke nicht zulässig sind. Gegen eine Stimme entschied das Gremium, den Plan entsprechend zu ändern. In diesem Zuge werden auch die Parameter angepasst, für die in der Vergangenheit bereits Befreiungen erteilt wurden. Als Beispiele wurden die nordöstliche Baugrenze und die Traufhöhe genannt.