Glücksspiel: Viele Spieler lassen sich selbst sperren | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.05.2023 00:37

Glücksspiel: Viele Spieler lassen sich selbst sperren

In der Sperrdatei eingetragenen Menschen wird unter anderem der Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen verwehrt. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
In der Sperrdatei eingetragenen Menschen wird unter anderem der Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen verwehrt. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
In der Sperrdatei eingetragenen Menschen wird unter anderem der Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen verwehrt. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Die Zahl der spielsüchtigen Menschen, die sich selbst in die nationale Spielersperrdatei eingetragen haben oder bei denen Angehörige dies veranlasst haben, hat sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als vervierfacht. Dies geht aus Daten der Oasis-Sperrdatei hervor, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Demnach waren dort Anfang Mai rund 192.600 Personen eingetragen, darunter mehr als 9000, die auf Antrag anderer dort registriert wurden. Ende 2020 waren es laut dem Bericht noch 47.000 Sperren gewesen.

„Die hohe Zahl an Spielersperren spricht Bände“, sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), dem RND. Sie zeige, dass Spielsucht wirklich an die Substanz gehe, und zwar für die Spielsüchtigen und deren unmittelbares Umfeld. „Da die überwiegende Mehrheit sich selbst sperren lässt, muss der Leidensdruck bei sehr vielen Menschen erheblich sein und auch die Einsicht, selbst etwas unternehmen zu müssen.“

In der Sperrdatei eingetragenen Menschen wird nach den geltenden Vorschriften der Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen verwehrt. Auch Geldspielautomaten, Sportwetten, Online-Casinos oder -Poker sind tabu. Alle Anbieter sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet, vor der Teilnahme eines Spielers die Datenbank abzufragen. Die Sperre kann selbst veranlasst werden oder durch Dritte, die dem Spieler nahestehen, wie zum Beispiel Familienangehörige oder Partner. Der Antrag kann gestellt werden, wenn es Hinweise auf Spielsucht oder Verschuldung gibt.

© dpa-infocom, dpa:230528-99-851728/3


Von dpa
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