Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.10.2026 11:44

Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig.

© dpa-infocom, dpa:261008-99-890899/1


Von dpa
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