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Veröffentlicht am 11.08.2026 15:42

Freiwilligendienst bringt Pluspunkte für die Rente

Freiwilligendienste: gut für andere – und fürs Rentenkonto. Bei FSJ, FÖJ oder BFD zahlt die Einsatzstelle Beiträge in die Rentenversicherung. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn)
Freiwilligendienste: gut für andere – und fürs Rentenkonto. Bei FSJ, FÖJ oder BFD zahlt die Einsatzstelle Beiträge in die Rentenversicherung. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn)
Freiwilligendienste: gut für andere – und fürs Rentenkonto. Bei FSJ, FÖJ oder BFD zahlt die Einsatzstelle Beiträge in die Rentenversicherung. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn)

Altenpflege, Kinderbetreuung, Naturschutz: Die Möglichkeiten in einem Freiwilligendienst sind breitgefächert. Wichtig zu wissen: Leistet man ein Freiwilliges Soziales (FSJ) oder Ökologisches Jahr (FÖJ) oder engagiert sich beim Bundesfreiwilligendienst, zahlt der Arbeitgeber in die Rentenversicherung ein. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.

Einsatzstelle zahlt Beiträge

Wer einen solchen Dienst leistet, ist in der Zeit in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert, also auch in der Rentenversicherung. Gut zu wissen: Die Beiträge zahlt allein die Einsatzstelle. Sie meldet die FSJler oder FÖJler auch beim zuständigen Rentenversicherungsträger an und übermittelt die Zeiten und Entgelte.

Wer einen Freiwilligendienst leistet, muss also keinen eigenen Anteil abführen. Der Einsatz wird mit einem Taschengeld honoriert, bei Vollzeit sind das aktuell maximal 676 Euro im Monat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung anbieten.

Einsatz lohnt für eigene Rente

Der Einsatz für andere lohnt sich somit auch für die spätere Rente. Denn das freiwillige Jahr zählt zum einen zu den Mindestversicherungszeiten, die Voraussetzung sind, um überhaupt eine gesetzliche Rente zu erhalten. Zum anderen fällt diese Rente umso höher aus, je mehr Beiträge eingezahlt werden.

Auch wenn ein Freiwilligendienst sich nicht mit großen Summen niederschlägt, summiert es sich am Ende. Die DRV nennt in ihrer Broschüre ein Rechenbeispiel: Ein FSJler hat im Jahr 2025 monatlich 490 Euro Taschengeld einschließlich Sachbezügen bekommen. Der Arbeitgeber hat monatlich 91,14 Euro Beiträge eingezahlt. Das erhöht die spätere monatliche Rente des FSJlers um 4,75 Euro.

© dpa-infocom, dpa:260811-930-514793/1


Von dpa
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