Mit ordentlich Getöse starten viele Menschen in Westmittelfranken ins Neue Jahr: Feuerwerksraketen und -batterien, Kracher, Römische Lichter und Knallfrösche gehören zum üblichen Anblick auf den Straßen und im Nachthimmel an Silvester. Doch an einigen Orten in der Region gelten Einschränkungen für Feuerwerk. Die Regeln zum Böllerverbot für Stadt und Landkreis Ansbach sowie den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim finden Sie hier.
Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 („Kleinfeuerwerk”) in Deutschland für volljährige Bürger ohne Lizenz nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. So regelt es die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Das Anzünden von ”Kleinstfeuerwerk”, so wie Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel und Wunderkerzen, ist auch Jugendlichen ab zwölf Jahren gestattet. Überhaupt dürfen nur erlaubte pyrotechnische Gegenstände verwendet werden. „Dies ist erkennbar am CE-Zeichen und einer Registriernummer”, weist Bayerns Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hin.
Weiterhin heißt es im Gesetz: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.” Unter unmittelbarer Nähe, so legt es etwa die Stadt Rothenburg aus, sei die Reichweite einer Silvesterrakete zu verstehen.
Daraus leiten sich weitere spezielle Vorschriften ab: Je nach Wohnort können unterschiedliche zusätzliche Regeln greifen. In der Region haben vor allem Städte mit einer historischen Altstadt Beschränkungen erlassen.
Konkrete Verbotszonen weisen für den Jahreswechsel 2025/26 Ansbach, Rothenburg, Neustadt/Aisch und Bad Windsheim aus. Auch Dinkelsbühl und Feuchtwangen haben in der Vergangenheit üblicherweise räumliche Beschränkungen erlassen. Für 2025 wurden diese noch nicht verkündet, dennoch ist mit der üblichen Handhabung zu rechnen.
In Ansbach ist das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Altstadtbereich untersagt. Dies hat die Stadt auch auf einer Karte verdeutlicht. Dabei bildet der Rezatparkplatz die nördliche und die Promenade die südliche Begrenzung. Im Westen zieht die Kronacherstraße die Grenze. Im Osten endet die Zone an der Residenz.
Auch die Bayerische Schlösserverwaltung, die für Residenz und Hofgarten zuständig ist, weist auf ein Feuerwerksverbot rings um die historischen Gebäude hin. Damit sind auch die Parkanlagen im Hofgarten tabu, die im Winter aber ohnehin ab 18 Uhr versperrt sind.
Die Stadt Ansbach bittet generell um Rücksichtnahme, verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit Feuerwerkskörpern und die sichere Entsorgung von Abfällen.
In Rothenburg hat der Verzicht auf Pyrotechnik Tradition: Seit inzwischen 16 Jahren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt verboten. Laut Stadtverwaltung gehe es bei den Vorgaben vor allem darum, die historischen Fachwerkhäuser vor Gefahren zu schützen.
Damit trotzdem festliche Stimmung im Zentrum aufkommt, findet erneut das „Silvesterfunkeln” statt. Dabei werden das Rathaus und die Häuser rings um den Marktplatz aufwendig illuminiert.
In Neustadt/Aisch gilt für weite Teile der Altstadt seit dem Jahreswechsel 2022/23 ein Feuerwerksverbot – zumal eine verirrte Rakete schon einmal fast einen Brand am Marktplatz verursacht hatte. Auch dieses Jahr gilt wieder eine Allgemeinverfügung. Ein Sicherheitsdienst soll an Silvester durch die Straßen laufen und sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.
Die Verbotszone reicht vom Schnizzersweg im Norden bis zur Parkstraße und dem Oberen Stadtmauerweg im Süden sowie von der Alleestraße und der Bleiche im Westen zur Markgrafenstraße und Gartenstraße im Osten. Eine Karte ist hier hinterlegt.
In Bad Windsheim hat die Stadt ihre Philosophie geändert: Hier hatte die Verwaltung bislang an das Vernunftverhalten appelliert, ohne konkrete Böllerverbote auszusprechen. 2025 ist dies anders: Nun ist im gesamten Altstadtbereich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt, erklärt Bürgermeister Jürgen Heckel in einer aktuellen Mitteilung.
In Feuchtwangen war das Böllern zum Jahreswechsel zuletzt in der gesamten Altstadt verboten. Darauf wies die Kommune in einer Pressemitteilung hin. Bei Verstößen drohten Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Wie die Stadt noch hinzufügte, war von dem Verbot auch der Parkplatz Ringstraße in der Nähe des Zwingers und der Sulzachbrücke betroffen, da dieser in unmittelbarer Nähe zu zwei Senioren-Einrichtungen sowie sehr nahe an gefährdeten Gebäuden der Kernstadt liege.
Entsprechend, wenn auch noch nicht verkündet, ist auch 2025/26 erfahrungsgemäß mit ähnlichen Regeln zu rechnen.
Ebenso griff für die ganze Altstadt in Dinkelsbühl bislang ein Böllerverbot. Das umfasste zudem auch Bereiche nahe außerhalb der Stadtmauer: Die Pressestelle der Stadt hatte schon 2023 präzisiert, dass unter „unmittelbarer Nähe“ zu den gesetzlich aufgeführten gefährdeten Bauwerken ein Bereich von 200 Metern zu verstehen sei. Für die Dinkelsbühler Silvester-Feierenden bedeutet dies, dass beispielsweise auf der Bleiche vor den Toren der Stadt ebenfalls nicht geböllert werden darf.
Auch für Dinkelsbühl gilt: Eine entsprechende offizielle Ankündigung dieser Zonen steht für den kommenden Jahreswechsel noch aus.
Und wenn doch etwas passiert? Denn selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt beispielhaft, welche Police im Schadenfall greift:
Auf der Verpackung des pyrotechnischen Gegenstands muss ein CE-Zeichen und eine Registriernummer aufgebracht sein.
Dazu schreibt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: „Die Registriernummer beginnt mit der 4-stelligen Nummer der benannten Stelle. Die Nr. 0589 ist beispielsweise der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – kurz 'BAM' genannt zugeordnet. Anschließend folgt die Kurzbezeichnung der Kategorie, also F1 für die Kategorie F1 oder F2 für die Kategorie F2. Am Ende der Registriernummer steht eine laufende Nummer.