„Es ist im Rahmen einer Routinekontrolle durch das Veterinäramt aufgedeckt worden.“ Dies teilte auf FLZ-Anfrage der Ansbacher Oberstaatsanwalt Jürgen Krach dazu mit, dass wegen des qualvollen Tods von Schweinen in einem Mastbetrieb gegen drei Personen Anklage erhoben wurde. Am Montag informierte die Staatsanwalt die Öffentlichkeit über den Fall Landkreis Ansbach. Weitere Nachfragen der FLZ zu einer entsprechenden Pressemitteilung wollte Krach nicht beantworten – unter Hinweis auf das laufende Verfahren.
In der Pressemitteilung der derzeit nicht erreichbaren Leitenden Oberstaatsanwältin Gabriele Hofmeier heißt es, es sei vor einigen Monaten entdeckt worden, dass die Schweine in dem Betrieb, der nach FLZ-Informationen im südlichen Teil des Landkreises liegt, mangelhaft versorgt wurden.
Nun hat die Staatsanwalt Ansbach „Anklage wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren und Tötung von Wirbeltieren gegen ein Landwirtsehepaar (65 Jahre und 63 Jahre) und dessen 40-jährigen Sohn erhoben“, wird erläutert. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen bestehe „der Verdacht, dass das Landwirtsehepaar, das einen Schweinemastbetrieb mit einer Bestandsgröße von 1300 Schweinen geführt hatte, es zwischen Anfang 2021 bis Ende 2022 unterlassen habe, die in dem Betrieb vorhandenen 1300 Schweine angemessen zu versorgen“.
Den Ermittlungen zufolge sollen „die Tiere nicht ausreichend Futter und Wasser erhalten haben“. Zudem sei der Stall „unzureichend beleuchtet gewesen“, und „das für Schweine notwendige Beschäftigungsmaterial“ habe gefehlt. Die Tiere hätten auch nicht „die benötigte tiermedizinische Behandlung erhalten“.
Dadurch hätten, so die Pressemitteilung der Leitenden Oberstaatsanwältin, „die Schweine über einen längeren Zeitraum erhebliche Schmerzen erlitten; insbesondere wurden bei 900 Tieren auf Kannibalismus zurückzuführende Ohrrandnekrosen und/oder Schwanznekrosen festgestellt. In der Folge verendeten zudem in dem gesamten Zeitraum 193 Tiere, wobei die Kadaver jeweils im Stall verblieben“.
Nachdem das Ehepaar im November 2022 die Betreuung des Betriebes ihrem Sohn übertragen habe, werde auch dem 40-Jährigen „eine quälerische Misshandlung der Schweine sowie eine Tötung der Schweine durch Unterlassen zumindest für den Zeitraum ab der Übernahme der Verantwortung zur Last gelegt“. Das Amtsgericht Ansbach, so die Staatsanwaltschaft, habe „nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird“.
Sollte es zu einem Prozess kommen, so würde nach FLZ-Informationen insbesondere auch die Frage erörtert, inwieweit mutmaßlich von den Eltern verursachte Missstände in dem Stall dem Sohn zur Last gelegt werden können.
Fabian Hähnlein, der Pressesprecher des Landratsamts Ansbach, legte gestern Abend auf FLZ-Anfrage vor allem auf eine Feststellung großen Wert: In dem Stall seien über einen längeren Zeitraum immer wieder Tiere verendet. Es hätten sich aber nie gleichzeitig so viele tote Tiere darin befunden, dass es zu einer von außen wahrnehmbaren Geruchsbelästigung hätte kommen können.
Er bekräftigte, dass dem Veterinäramt ursprünglich keine Hinweise auf Missstände vorgelegen hätten. Vielmehr habe es am 8. Dezember 2022 „eine Routinekontrolle zur Beprobung nach dem nationalen Rückstandskontrollplan“ in dem Stall vorgenommen, unangekündigt und ohne konkreten Anlass.
Wegen der festgestellten Missstände habe das Veterinäramt umgehend angeordnet, dass weder neue Tiere in den Stall aufgenommen noch Tiere herausgenommen werden dürfen. Vertreter der Behörde erschienen am 12. Dezember 2022 erneut – zu einer „Nachkontrolle“. Weiter teilte Fabian Hähnlein mit: „Am 15. Dezember 2022 wurde die Stellungnahme zur Strafanzeige verfasst, da aus Sicht des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach mehreren Tieren länger anhaltende und/oder sich wiederholende Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt wurden.“
Gründe dafür seien aus Sicht des Amts „unzureichende tägliche Kontrollen, mangelhafte tierärztliche Versorgung, fehlendes rechtzeitiges schmerzloses Einschläfern oder Töten von unheilbar kranken Tieren oder unzulängliche Reaktion auf Bestandsprobleme wie zum Beispiel Ohren- oder Schwanzbeißen“.
Warum informierte das Amt nicht zeitnah die Öffentlichkeit? „Es handelt sich um keinen Vorgang, bei dem die Information der Öffentlichkeit den Rechten des Beschuldigten übergeordnet ist“, lautete die Antwort. Zur aktuellen Lage in dem Betrieb hieß es, dieser werde aufgelöst. „Gegen den verantwortlichen Tierhalter“ sei „ein Tierhalteverbot veranlasst“ worden.
Wie viele Schweine sind aus Sicht des Veterinäramts durch die mutmaßlich tierquälerische Haltung verendet? Dies lasse sich nicht genau feststellen, „da die Veränderungen durch Schwanz- und Ohrbeißen, mangelnde tiermedizinische Versorgung oder Unterversorgung nicht zu einem schlagartigen Verenden“ führten, sondern dauerhaft mit einer erhöhten Zahl an Todesfällen einhergingen.
Hähnlein weiter: „Das Veterinäramt ist überzeugt, den Nachweis dieser länger anhaltenden und/oder sich wiederholenden Schmerzen, Leiden und Schäden mit Todesfolge bei circa zehn Tieren führen zu können.“ Gleichzeitig hätten auch nicht verendete Tiere etwa durch Durst, Verletzungen und unbehandelte Erkrankungen gelitten. Hähnlein: „Der Vorgang musste deshalb der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.“
Im April 2022 hatte das Amtsgericht Ansbach einen Landwirt aus Neusitz bei Rothenburg verurteilt. Weil er seine Mastkühe vernachlässigt hatte, erhielt er eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und ein lebenslanges Tierhaltungsverbot. In seinem Stall waren nach Überzeugung des Gerichts 160 Tiere qualvoll zugrunde gegangen, weil sie zu wenig Wasser und Futter bekamen. Weitere mussten eingeschläfert werden.